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Welche Beziehungen werden nicht durch Bundesgesetz 223 geregelt?

Beschaffung nach den Regeln des Bundesgesetzes N 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen“ (Safokhina E.S.)

Datum der Veröffentlichung des Artikels: 15.04.2016

Eine Reihe von Organisationen in der Russischen Föderation führen Ausschreibungen gemäß den Regeln des Bundesgesetzes vom 18. Juli 2011 N 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Bauarbeiten und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen“ (im Folgenden als bezeichnet) durch Gesetz N 223-FZ). So finden Sie auf der Website zakupki.gov.ru Informationen zum Bieten nicht nur nach Gesetz Nr. 44-FZ, sondern auch nach Gesetz Nr. 223-FZ.

Betrachten wir die Merkmale der Beschaffung gemäß Gesetz N 223-FZ sowie die Unterschiede zwischen dieser Methode und der Beschaffung gemäß Gesetz N 44-FZ.

Das Gesetz N 223-FZ gilt für folgende Kundenkategorien:

Staatsunternehmen;

Staatsunternehmen;

Subjekte natürlicher Monopole;

Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbehandlung, Verarbeitung, Entsorgung, Neutralisierung und Entsorgung von Siedlungsabfällen durchführen;

Staatliche Einheitsunternehmen;

Kommunale Einheitsunternehmen;

Autonome Institutionen;

Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Beteiligungsanteil der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer kommunalen Körperschaft insgesamt mehr als 50 % beträgt;

Tochtergesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als 50 % der Anteile den oben genannten juristischen Personen gehören;

Tochterunternehmen, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als 50 % der Anteile den oben genannten Tochterunternehmen gehören;

Haushaltsinstitutionen.

Es ist zu beachten, dass Haushaltsinstitutionen Einkäufe mit Zuschüssen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben gemäß den Regeln des Gesetzes Nr. 44-FZ tätigen. Allerdings gemäß Teil 2 der Kunst. Gemäß Artikel 15 des Gesetzes N 44-FZ können Haushaltsinstitutionen ein „doppeltes“ Beschaffungssystem anwenden: Käufe, die mit Mitteln aus einkommensschaffenden Tätigkeiten durchgeführt werden, können gemäß dem Gesetz N 223-FZ durchgeführt werden.

Das Gesetz N 223-FZ legt daher allgemeine Grundsätze für die Organisation der Beschaffung fest. Eine seiner Hauptanforderungen besteht darin, dass der Kunde die für die Organisation genehmigten Beschaffungsvorschriften (im Folgenden „Verordnung“ genannt) in der vorgeschriebenen Weise akzeptieren und auf der Website zakupki.gov.ru veröffentlichen muss. Verordnungen sind das wichtigste Dokument, das das Vergabeverfahren regelt: Sie müssen Vergabeanforderungen enthalten, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren (einschließlich Vergabemethoden) und der Bedingungen für deren Anwendung, das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Verträgen sowie anderes entsprechende Sicherheitsbeschaffungsbestimmungen.

Angesichts der großen Rolle dieses Dokuments müssen Sie bereits vor der Einreichung eines Antrags die Geschäftsbedingungen des Kunden studieren, an dessen Ausschreibung der Lieferant teilnehmen möchte.

Für die Ausarbeitung der Verordnungen gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Jede Organisation erstellt es unabhängig und berücksichtigt dabei die Besonderheiten ihrer Aktivitäten. Gleichzeitig gemäß Teil 3 der Kunst. 2 des Gesetzes N 223-FZ genehmigt der Leiter einer bestimmten Organisation dies nicht immer selbst. Einige Kunden erstellen Verordnungen, die den Normen des Gesetzes N 44-FZ ähneln, während andere alle Möglichkeiten nutzen, die das Gesetz N 223-FZ bietet.

Im Beschaffungssystem nach Gesetz N 223-FZ lassen sich im Vergleich zum Gesetz N 44-FZ mehrere Merkmale unterscheiden.

Gemäß Art. 447 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation sind die Hauptverfahren Auktion und Wettbewerb. Ihr Ausschluss von der Verordnung ist inakzeptabel. Zusätzlich zu diesen Verfahren hat der Kunde das Recht, Einkäufe auf anderem Wege zu tätigen: Angebotsanfrage, Angebotsanfrage, Wettbewerbsverhandlungen usw.

Die Bekanntmachung eines Wettbewerbs oder einer Auktion wird spätestens zwanzig Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb oder der Auktion veröffentlicht. Diese Grundregel ist im Gesetz Nr. 223-FZ ausdrücklich festgelegt.

Gemäß Gesetz N 44-FZ (Artikel 33) darf die Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes keine Anforderungen oder Anweisungen in Bezug auf Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Patente, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster oder den Namen des Herkunftsorts enthalten Ware oder den Namen des Herstellers. Beim Kauf gemäß den Bestimmungen des Gesetzes N 223-FZ hat der Kunde das Recht, ein bestimmtes Produkt unter Angabe seiner Marke und seines Modells zu kaufen. Solche Käufe stellen keinen Verstoß dar, wenn sie nicht dem Kartellrecht unterliegen.

Das Gesetz N 223-FZ verfügt über ein eigenes Verzeichnis von Waren, Werken und Dienstleistungen, deren Kauf in elektronischer Form erfolgt. Diese Liste wurde durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juni 2012 N 616 „Über die Genehmigung der Liste der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, deren Kauf in elektronischer Form erfolgt“ genehmigt. Sie gilt für alle Beschaffungsarten außer einer Auktion. Gleichzeitig enthält das Gesetz Nr. 223-FZ keine weiteren Anforderungen für die Durchführung von Verfahren in elektronischer Form. Das Gesetz verbietet daher nicht die elektronische Beschaffung unter Verwendung kundeneigener Soft- und Hardware.

Die Verordnungen können die Liste der Gründe für den Einkauf bei einem einzigen Lieferanten erweitern. Der Gesetzgeber lässt zwei Fälle des Einkaufs bei einem einzigen Lieferanten zu: einen kleinen Einkaufsbetrag und einen Kauf unter bestimmten Voraussetzungen. Basierend auf der Bedeutung von Absatz 15 der Kunst. 4 des Gesetzes N 223-FZ „Kleiner Kauf“ – dieser Kauf erfolgt für einen Betrag von höchstens 100.000 Rubel. (oder 500.000 Rubel, wenn der Jahresumsatz des Kunden mehr als 5 Millionen Rubel beträgt). Der Kunde kann unter bestimmten Umständen diejenigen Bestimmungen einbeziehen, die für die Organisation wichtig sind. Zum Beispiel der Kauf von Fahrzeugwartungsleistungen oder Versicherungsleistungen usw. Somit hat der Kunde das Recht, die Liste der Gründe für den Einkauf bei einem einzigen Lieferanten im Vergleich zu Art. erheblich zu erweitern. 93 Gesetz Nr. 44-FZ.

Der Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2013 N 1085 „Über die Genehmigung der Regeln für die Bewertung von Anträgen und endgültigen Vorschlägen von Teilnehmern an der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ legt die Höchstwerte fest ​​für die Bedeutung der Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß den Regeln des Gesetzes N 44-FZ. Laut dieser Resolution sind die Kosten das Hauptkriterium. Das Gesetz N 223-FZ regelt nicht das Verfahren zur Bewertung von Anträgen und gibt Kunden somit die Freiheit, ihre eigenen Regeln festzulegen. Insbesondere darf der Kunde bei der Beurteilung von Anträgen Kostenkriterien überhaupt nicht berücksichtigen.

Beim Einkauf hat der Kunde das Recht zu verlangen, dass in den Registern skrupelloser Lieferanten keine Angaben zu Beschaffungsteilnehmern enthalten sind. Solche Register werden sowohl gemäß dem Gesetz N 223-FZ als auch gemäß dem Gesetz N 44-FZ geführt. In der Bekanntmachung kann der Kunde beide Register oder eines davon angeben.

Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vom 2. Oktober 2015 N D28i-2884 „Zu Klarstellungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ“ beträgt der von der Der gemäß Gesetz N 44 - Bundesgesetz geschlossene Vertrag muss dem Gewinner des Kaufs in der im Vertrag festgelegten Höhe gezahlt werden, unabhängig davon, ob der Auftragnehmer ein vereinfachtes Besteuerungssystem anwendet oder ob der Auftragnehmer Mehrwertsteuer zahlt.

Gleichzeitig kann gemäß den Bestimmungen eines bestimmten Kunden festgelegt werden, dass der ursprüngliche Vertragspreis ohne Mehrwertsteuer gebildet wird und infolgedessen die Angebote des Lieferanten ohne Mehrwertsteuer eingereicht werden. Und bei Vertragsabschluss kann der Preis je nach Steuersystem des Gewinners angepasst werden.

Das Gesetz N 223-FZ sieht vor, dass der Kunde auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung Verträge mit mehreren Lieferanten abschließen und so das geplante Volumen der technischen Spezifikationen „Umbrella-Beschaffung“ aufteilen kann.

Einerseits bietet das Gesetz N 223-FZ dem Kunden also großartige Einkaufsmöglichkeiten. Andererseits registriert FAS jedoch zunehmend Fälle von Verstößen des Kunden gegen seine eigenen Vorschriften. Die Vergabevorschriften sind sowohl für den Kunden als auch für den Lieferanten verbindlich.

Im Sommer 2011 wurde das Bundesgesetz Nr. 223-FZ vom 18. Juli 2011 „Über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen“ verabschiedet (im Folgenden: Bundesgesetz Nr. 223), das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Daher wurde den einzelnen juristischen Personen fünf Monate Zeit gegeben, sich auf die neuen Vergaberegeln vorzubereiten. Aber die Zeit vergeht und 2012 wird sehr bald kommen.

Bundesgesetz Nr. 223 besteht aus nur acht Artikeln, aber es gibt nicht weniger Diskussionen über seine Bestimmungen als beim Bundesgesetz Nr. 94-FZ vom 21. Juli 2005 „Über die Erteilung von Aufträgen zur Lieferung von Waren, zur Ausführung von Arbeiten und zur Erbringung von Dienstleistungen für staatliche und staatliche Stellen“. „Kommunale Bedürfnisse“ wurde angenommen (im Folgenden als Bundesgesetz Nr. 94 bezeichnet). Zu den Bestimmungen Bundesgesetz Nr. 223 Man kann auf viele Aussagen stoßen: Manche nennen es „ungeschickt“, andere verstehen es einfach nicht.

Dennoch war es, so unvollkommen es auch war, dennoch notwendig, die Ordnung bei der Beschaffung durch einzelne juristische Personen wiederherzustellen.

Bundesgesetz Nr. 223 zielt darauf ab, die Beschaffungsaktivitäten einzelner juristischer Personen zu verbessern. Annahme Bundesgesetz Nr. 223 trägt dazu bei, Offenheit und Transparenz bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten, die Möglichkeiten für die Beteiligung natürlicher und juristischer Personen an der Beschaffung einzelner juristischer Personen zu erweitern und einen fairen Wettbewerb zu entwickeln.
In diesem Artikel werden wir hervorheben Hauptaspekte des Bundesgesetzes Nr. 223, worauf einzelne juristische Personen achten sollten.

Für wen gilt das Bundesgesetz Nr. 223?

IN Bundesgesetz Nr. 223 Es wurde eine klare Liste der juristischen Personen erstellt, die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen.

Unter solchen Personen Bundesgesetz Nr. 223 bezieht sich auf:

  1. Staatskonzerne und staatseigene Unternehmen;
  2. Subjekte natürlicher Monopole;
  3. Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abwasserbehandlung, Entsorgung (Entsorgung) von festem Hausmüll durchführen;
  4. Staatliche Einheitsunternehmen und kommunale Einheitsunternehmen;
  5. Autonome Institutionen;
  6. Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Beteiligungsanteil der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer kommunalen Körperschaft insgesamt mehr als fünfzig Prozent beträgt;
  7. Tochtergesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als fünfzig Prozent der Anteile allen oben genannten juristischen Personen gehören;
  8. Tochtergesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als fünfzig Prozent der Anteile den in Ziffer 7 genannten Tochtergesellschaften gehören.

Wie es vorher war

Bisher wurde der Beschaffungsprozess der oben genannten Personen (im Folgenden Kunden genannt) durch viele verschiedene Gesetze geregelt. Heute für all diese Kunden Das Bundesgesetz Nr. 223 legt einheitliche Grundsätze für die Beschaffung von Gütern (Bauarbeiten, Dienstleistungen) fest.. Daher müssen Kunden im Rahmen ihrer Beschaffungsaktivitäten Folgendes sicherstellen:

  • Informationsoffenheit der Beschaffung;
  • Gleichheit, Fairness, keine Diskriminierung und unangemessene Einschränkung des Wettbewerbs gegenüber den Beschaffungsteilnehmern;
  • gezielte und kostengünstige Mittelverwendung für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen (ggf. unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten der gekauften Produkte) und Umsetzung von Maßnahmen zur Kostensenkung beim Kunden;
  • Keine Beschränkungen des Zugangs zur Teilnahme an der Beschaffung durch die Festlegung nicht messbarer Anforderungen an die Beschaffungsteilnehmer.

Was das Bundesgesetz Nr. 223 nicht regelt

Es ist wichtig zu beachten, dass Beziehungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Währungswerten, dem Kauf von börsengehandelten Waren durch den Kunden an einer Warenbörse, der Beschaffung im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit und dem Kauf von Waren funktionieren , Dienstleistungen gemäß dem internationalen Vertrag der Russischen Föderation, die Erteilung von Aufträgen durch den Kunden für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Bundesgesetz Nr. 94 sowie die Auswahl der Finanzdienstleistungen durch den Kunden Organisationen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen und die Auswahl einer Prüfungsorganisation durch den Kunden zur Durchführung einer obligatorischen Prüfung von Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüssen, Bundesgesetz Nr. 223 sind nicht geregelt (Teil 4 von Artikel 1 des Bundesgesetzes Nr. 223).

Wer kann an der Beschaffung teilnehmen?

Alle Lieferanten, die an der Beschaffung der oben genannten Kunden beteiligt sind Bundesgesetz Nr. 223 als Beschaffungsteilnehmer identifiziert.
Gemäß Teil 5 der Kunst. 3 Bundesgesetz Nr. 223 Ein Beschaffungsteilnehmer kann sein:

  • jede juristische Person oder mehrere juristische Personen, die auf der Seite eines Beschaffungsteilnehmers handeln, unabhängig von der Organisations- und Rechtsform, der Eigentumsform, dem Standort und dem Herkunftsort des Kapitals;
  • jede Einzelperson oder mehrere Personen, die auf der Seite eines Beschaffungsteilnehmers handeln;
  • ein Einzelunternehmer oder mehrere Einzelunternehmer, die auf der Seite eines Beschaffungsteilnehmers handeln.

Wie angezeigt Bundesgesetz Nr. 223 Alle oben genannten Teilnehmer müssen die vom Kunden gestellten Anforderungen erfüllen.

Methoden, die das Bundesgesetz Nr. 223 beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen zulässt

Das ist bemerkenswert Bundesgesetz Nr. 223 Als mögliche Methoden zur Auftragserteilung werden nur offene Wettbewerbs- und Auktionszentren genannt (Teile 2 und 3 von Artikel 3 des Bundesgesetzes Nr. 223). Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Kaufs mit der Hilfe nirgendwo erwähnt, es gibt jedoch eine Klausel, nach der die Regierung der Russischen Föderation das Recht hat, eine Liste der Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Käufe zu erstellen die in elektronischer Form durchgeführt wird ( Teil 4 Kunst. 3 Bundesgesetz Nr. 223). Höchstwahrscheinlich sollten wir auf die Veröffentlichung eines weiteren Regulierungsgesetzes warten.

Der Gesetzgeber hat den Kunden das Recht eingeräumt, andere Beschaffungsmethoden (neben einer Ausschreibung oder Auktion) zu nutzen, jedoch unter der Bedingung, dass die Art der Beschaffung und das Verfahren zu ihrer Umsetzung durch den Kunden in festgelegt werden Vergabevorschriften.

Vergabevorschriften

Bundesgesetz Nr. 223 weist darauf hin, dass sich Kunden beim Kauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) an einer Reihe von Regulierungsdokumenten orientieren müssen. Diese beinhalten: Verfassung der Russischen Föderation, Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, Bundesgesetz Nr. 223 sowie andere Bundesgesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation. Darüber hinaus spricht der Gesetzgeber von einem weiteren Dokument, das der Kunde beachten muss. Dieses Dokument heißt Vergabevorschriften. In diesem Fall sind die Kunden verpflichtet, es selbstständig zu entwickeln und zu genehmigen ( Teil 3 Kunst. 2 Bundesgesetz Nr. 223).

Gemäß Teil 2 der Kunst. 2 Bundesgesetz Nr. 223 Vergabevorschriften sollte zu einem zentralen Dokument werden, das die Beschaffungsaktivitäten des Kunden regelt und enthält Beschaffungsanforderungen, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren (einschließlich Vergabemethoden) und der Bedingungen für deren Anwendung, des Verfahrens zum Abschluss und der Ausführung von Verträgen sowie anderer Bestimmungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Beschaffung.

Basierend auf der Analyse von Teil 4 von Artikel 8 Bundesgesetz Nr. 223 Daraus folgt, dass dem Auftraggeber für die Ausarbeitung und Platzierung der Vergabeordnung eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten eingeräumt wird Bundesgesetz Nr. 223. Wenn sich der Kunde jedoch nicht entwickelt und platziert Vergabevorschriften, dann hat er das Recht beim Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen sich an den Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 94 orientieren, aber nur bis zur Genehmigung Vergabevorschriften.

Zusätzlich zur Entwicklung Vergabevorschriften Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Beiträge zu verfassen und zu veröffentlichen Plan für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Das Verfahren zur Erstellung und der Zeitpunkt der Platzierung eines solchen Plans müssen von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt werden. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2015 Pläne für den Kauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten und Arzneimitteln für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren vom Kunden platziert werden.

Erstellung von Beschaffungsunterlagen

IN Bundesgesetz Nr. 223 Es gibt keine detaillierte Beschreibung der Beschaffungsverfahren, wie sie in den Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 94 vorgesehen sind. Es versteht sich, dass die Hauptfragen der Beschaffung mit ihrer vollständigen Regelung unabhängig identifiziert und detailliert beschrieben werden müssen Vergabevorschriften.

Von Entwurf Bundesgesetz Nr. 223 Kunden müssen, ebenso wie bei der Arbeit mit dem Bundesgesetz Nr. 94, eine Beschaffungsbekanntmachung, eine Dokumentation, einen Vertragsentwurf, der integraler Bestandteil der Beschaffungsbekanntmachung und der Beschaffungsdokumentation ist, sowie während der Beschaffung erstellte Protokolle erstellen. Zur gleichen Zeit, in Bundesgesetz Nr. 223 Es wird festgelegt, was die Bekanntmachung und die Beschaffungsdokumentation enthalten sollen, sowie das Verfahren zur Vornahme von Änderungen an der Bekanntmachung und den Beschaffungsdokumenten (Artikel 4 Teile 9, 10, 11 des Bundesgesetzes Nr. 223). Für die Klarstellung der Bestimmungen der Dokumentation gelten Fristen (Teil 11, Artikel 4 des Bundesgesetzes Nr. 223).

Wo sollen Beschaffungsinformationen veröffentlicht werden und innerhalb welchen Zeitraums?

Beschaffungsvorschriften, Pläne, Beschaffungsbekanntmachung, Beschaffungsdokumentation, Vertragsentwurf, Änderungen der Bekanntmachung und Dokumentation, Erläuterungen zur Dokumentation, während der Beschaffung erstellte Protokolle sowie sonstige Informationen zur Beschaffung müssen auf der offiziellen Website www. zakupki. gov.ru. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den Kunden die Möglichkeit eingeräumt, Beschaffungsinformationen auf der Website des Kunden zu vervielfältigen. Das Verfahren zur Veröffentlichung von Beschaffungsinformationen auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru muss von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt werden. Dabei Teil 3 Kunst. 8 Bundesgesetz Nr. 223 hat dies bis zum 1. Juli 2012 festgelegt VergabevorschriftenÄnderungen an den Vorschriften, Beschaffungsplänen sowie andere Informationen zur Beschaffung können auf der Website des Kunden veröffentlicht werden. Nach dem 1. Juli 2012 müssen alle oben genannten Informationen auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru veröffentlicht werden.

Vor der Veröffentlichung von Informationen müssen sich Kunden jedoch auf der Website www.zakupki.gov.ru registrieren. Jedoch Bundesgesetz Nr. 223 regelt dieses Verfahren nicht und weist darauf hin, dass das Verfahren zur Registrierung von Kunden auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru von dem föderalen Exekutivorgan festgelegt wird, das von der Regierung der Russischen Föderation mit der Pflege der offiziellen Website beauftragt wurde.
Der Kunde hat das Recht, auf der offiziellen Website keine Informationen über den Kauf von Waren, Werken oder Dienstleistungen zu veröffentlichen, deren Menge:

  • überschreitet nicht einhunderttausend Rubel;
  • fünfhunderttausend Rubel nicht übersteigt, vorausgesetzt, dass der Jahresumsatz des Kunden im Berichtsjahr mehr als fünf Milliarden Rubel beträgt.

Wenn die Kundenorganisation nach dem Datum des Inkrafttretens erstellt wird Bundesgesetz Nr. 223, dann muss der Kunde innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Registrierung dieser Organisation im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen die Beschaffungsvorschriften genehmigen und auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru veröffentlichen.

Wenn sich der Gesamtanteil der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer kommunalen Körperschaft am genehmigten Kapital von Wirtschaftssubjekten geändert hat, wird der Gesamtanteil der Beteiligung der in Absatz 1 Teil 2 der Kunst genannten juristischen Personen geändert . 1 Bundesgesetz Nr. 223 am genehmigten Kapital von Tochterunternehmen, der Gesamtanteil dieser Tochterunternehmen am genehmigten Kapital ihrer Tochterunternehmen, wodurch diese Unternehmen unterliegen Bundesgesetz Nr. 223(in Bezug auf Beziehungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen) werden die Beschaffungsvorschriften innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Benachrichtigung über eine Änderung des Gesamtanteils auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru veröffentlicht .

Es ist bemerkenswert, dass in Bundesgesetz Nr. 223 Für den Fall, dass der Kunde die oben genannten Platzierungsfristen nicht einhält, bestehen keine Sanktionen Vergabevorschriften auf der offiziellen Website. Vielmehr bietet der Gesetzgeber den Kunden einen weiteren Ausweg, indem er darauf hinweist, dass sich der Kunde bei Nichteinhaltung der Fristen für die Veröffentlichung der Vergabeordnung (drei Monate) an den Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr . 94 während der Beschaffung, bis er die Beschaffungsordnung genehmigt und ausgehängt hat ( Kunst. 8 Bundesgesetz Nr. 223).

Neues Register skrupelloser Lieferanten

Basierend auf der Analyse der Rückstellungen Bundesgesetz Nr. 223, erwartet dass wir in Russland zwei Register skrupelloser Lieferanten haben werden ( Teil 7 Kunst. 3 Bundesgesetz Nr. 223). Zu dem bereits bestehenden Register, das von der FAS Russlands für staatliche und kommunale Kunden geführt wird, die gemäß dem Bundesgesetz Nr. 94 arbeiten, wird ein weiteres Register skrupelloser Lieferanten für die in Teil 2 der Kunst genannten Personen hinzugefügt. 1 Bundesgesetz Nr. 223.

Die Gründe für die Aufnahme von Teilnehmern in ein solches Register sind im Wesentlichen identisch mit dem im Bundesgesetz Nr. 94 geregelten Verfahren. Das Register skrupelloser Lieferanten enthält Informationen über Beschaffungsteilnehmer, die sich dem Abschluss von Verträgen entzogen haben, sowie über Lieferanten (Ausführende, Auftragnehmer) mit wem Verträge durch Beschluss geschlossen werden, Schiffe wurden wegen einer erheblichen Verletzung ihrer Verträge gekündigt ( Kunst. 5 Bundesgesetz Nr. 223). Informationen, die im Register skrupelloser Lieferanten enthalten sind, werden ebenfalls nach zwei Jahren ab dem Datum ihrer Eintragung in das Register aus diesem Register ausgeschlossen.

Dabei Bundesgesetz Nr. 223 gibt Kunden das Recht, eine Anforderung festzulegen, dass der Beschaffungsteilnehmer nicht im neuen Register skrupelloser Lieferanten und (oder) im Register skrupelloser Lieferanten gemäß Bundesgesetz Nr. 94 eingetragen sein darf.

Einspruch gegen die Handlungen des Kunden einlegen

Das Bundesgesetz Nr. 223 sieht drei Fälle vor, in denen ein Beschaffungsteilnehmer das Recht hat, gegen die Handlungen (Untätigkeit) des Kunden Berufung bei der Antimonopolbehörde einzulegen:

  • wenn der Kunde es nicht auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru veröffentlicht hat Vergabevorschriften, Änderungen der Geschäftsordnung sowie andere Beschaffungsinformationen, die auf der offiziellen Website veröffentlicht werden sollen, und auch wenn der Kunde die Fristen für eine solche Veröffentlichung verletzt;
  • wenn der Kunde von den Beschaffungsteilnehmern die Vorlage von Unterlagen verlangt, die in der Beschaffungsdokumentation nicht vorgesehen sind;
  • wenn der Kunde Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen kauft, ohne dass etwas genehmigt und auf der offiziellen Website www.zakupki.gov.ru veröffentlicht wurde Vergabevorschriften und ohne Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 94.

In diesem Fall hat der Beschaffungsteilnehmer das Recht, Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zu erwerben.

Abschließend stellen wir fest, dass es schwierig ist, den Zweck dieses Gesetzes zu bestimmen: ob es zum Nutzen staatlicher Unternehmen, natürlicher Monopole und anderer Einheiten ist oder ob man davon noch größere Probleme erwarten kann.

Einerseits, Bundesgesetz Nr. 223äußerst liberal: Es stellt sich heraus, dass es keine Verantwortung gibt, wenn Sie keine Vergabeverordnung entwickeln möchten, sondern nach dem Bundesgesetz Nr. 94 arbeiten. Fast alles Bundesgesetz Nr. 223 baut auf allgemeinen Phrasen auf, die bei geschickter Herangehensweise verwendet werden können, um sich selbst zu erfreuen. So zum Beispiel bei Beschaffungsmethoden, die der Kunde nach eigenem Ermessen selbst festlegen kann Vergabevorschriften. Jeder Kunde wird seine eigenen Inhalte darin einfügen, was die Beteiligung potenzieller Lieferanten an der Beschaffung erschweren kann. Das heißt, wie der gesamte Beschaffungsprozess gestaltet wird, hängt ganz vom Kunden selbst ab.

Andererseits gerade wegen der darin enthaltenen allgemeinen Formulierungen Bundesgesetz Nr. 223 Es stellen sich Fragen zum Beschaffungsprozess.

Zunächst einmal in Bundesgesetz Nr. 223 Es gibt absolut keine ungefähren Parameter, an denen sich der Kunde bei der Auswahl einer Bestellmethode orientieren kann. Kunden sind auch besorgt über die Frage: Unterliegen der Wettbewerb und die Auktion den Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 94? Nach welchen Kriterien sollten Kunden Bewerbungen von Teilnehmern bewerten? Kann man sich bei der Durchführung eines Wettbewerbs auf das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10. September 2009 Nr. 722 stützen? Auch das Verfahren zur Anfechtung der Handlungen (Unterlassungen) des Kunden ist unklar. Ja, Bundesgesetz Nr. 223 spricht von einer solchen Möglichkeit, aber gelten die Bestimmungen von Kapitel 8 des Bundesgesetzes Nr. 94 für Käufe durch staatliche Unternehmen, staatseigene Unternehmen, natürliche Monopole usw.?

Natürlich kann man die Bedenken der Kunden verstehen, aber andererseits Bundesgesetz Nr. 223 gibt den Kunden Freiheit. Er stellt sie nicht in einen strengen Rahmen. Wenn der Kunde also im Rahmen eines durch das Bundesgesetz Nr. 94 geregelten Wettbewerbs einkaufen möchte und Anträge gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10. September 2009 Nr . 722, dann beschreibt er dies einfach ausführlich in Vergabevorschriften vielleicht mit der Hinzufügung von etwas Neuem, unserem Eigenen. Die Hauptsache ist, dass die Teilnehmer nicht diskriminiert werden, die Anforderungen an sie angemessen sind und den Wettbewerb nicht einschränken.

Eines ist klar: zusätzlich zu Bundesgesetz Nr. 223 Es werden zwangsläufig weitere normative und rechtliche Akte erlassen, die einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes präzisieren.

Und noch eine letzte Sache. Einige Kunden werden dennoch aufatmen können, da nicht jeder dieses Gesetz ab dem 1. Januar 2012 anwenden muss. Bei einigen Kunden kommt es zu einer sogenannten „Verzögerung“ in der Anwendungsfrist Bundesgesetz Nr. 223.

Geltungsdauer des Gesetzes Nr. 223 Juristische Person Unter der Vorraussetzung, dass....

Natürliche Monopole und Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Wasserentsorgung und Abwasserbehandlung sowie Recycling (Entsorgung) von festem Hausmüll ausüben

Die Gesamteinnahmen aus diesen Arten von Aktivitäten betragen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamteinnahmen des Jahres 2011 aus allen Arten von Aktivitäten

Tochterunternehmen

mehr als 50 % des genehmigten Kapitals gehören staatlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen, natürlichen Monopolen, Organisationen, die regulierte Tätigkeiten ausüben, staatlichen Einheitsunternehmen, staatlichen autonomen Institutionen, Wirtschaftsunternehmen, an denen der staatliche Anteil mehr als 50 % beträgt, Tochtergesellschaften dieser Tochtergesellschaften von Wirtschaftsgesellschaften mit einem Beteiligungsanteil von mehr als 50 %.

Kommunale Einheitsunternehmen und autonome Institutionen, die von Gemeinden gegründet wurden

Handelsgesellschaften am genehmigten Kapital, deren Beteiligungsanteil der kommunalen Körperschaft mehr als 50 % beträgt

Eine vorzeitige Fristsetzung sieht die Gemeindevertretung nicht vor

Tochtergesellschaften, bei denen mehr als 50 % kommunale Einheitsunternehmen sind, und Gewerbegesellschaften, bei denen mehr als 50 % kommunale Körperschaften sind

Eine vorzeitige Fristsetzung sieht die Gemeindevertretung nicht vor

Tochterunternehmen der oben genannten Tochterunternehmen, deren Anteil mehr als 50 % beträgt

Eine vorzeitige Fristsetzung sieht die Gemeindevertretung nicht vor

In allen anderen Fällen - ab 01.01.2012.

Mezina Alla Alexandrowna
Spezialist des Einheitlichen Zentrums für Konsultationen zum öffentlichen Beschaffungswesen,
Rechtsberater im Rechtszentrum Orientir

21. Dezember 2011

Haben Sie Fragen zum Thema? Beschaffung gemäß Bundesgesetz Nr. 223 oder wie man Beschaffungsvorschriften entwickelt? Sie können mit ECHC-Spezialisten über dieses Thema sprechen.

DIE RUSSISCHE FÖDERATION

DAS BUNDESGESETZ

Beim Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch verschiedene Arten von juristischen Personen

Akzeptiert

Staatsduma

Genehmigt

Föderationsrat

Artikel 1. Ziele der Regelung dieses Bundesgesetzes und durch dieses Bundesgesetz geregelte Beziehungen

1. Ziele der Regelung dieses Bundesgesetzes sind die Gewährleistung der Einheit des Wirtschaftsraums, die Schaffung von Voraussetzungen für die rechtzeitige und vollständige Befriedigung der Bedürfnisse der in Teil 2 dieses Artikels genannten juristischen Personen (im Folgenden Kunden genannt), z Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, auch zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, mit den erforderlichen Indikatoren für Preis, Qualität und Zuverlässigkeit, effiziente Mittelverwendung, Erweiterung der Möglichkeiten zur Beteiligung juristischer Personen und Einzelpersonen an der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen ( (im Folgenden auch Beschaffung genannt) für die Bedürfnisse der Kunden und Förderung einer solchen Beteiligung, Entwicklung eines fairen Wettbewerbs, Gewährleistung von Transparenz und Transparenz bei der Beschaffung, Verhinderung von Korruption und anderen Missbräuchen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2. Dieses Bundesgesetz legt allgemeine Grundsätze für die Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen sowie grundlegende Anforderungen für die Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen fest:

1) staatliche Körperschaften, staatliche Unternehmen, Unternehmen des öffentlichen Rechts, Subjekte natürlicher Monopole, Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbehandlung, Aufbereitung, Entsorgung, Neutralisierung ausüben und Entsorgung fester Siedlungsabfälle, autonome Einrichtungen sowie Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer kommunalen Körperschaft insgesamt fünfzig Prozent übersteigt; (geändert durch Bundesgesetze vom 29. Dezember 2014 N 458-FZ, vom 3. Juli 2016 N 236-FZ, vom 3. Juli 2016 N 321-FZ)

2) Tochtergesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als fünfzig Prozent der Anteile den in Absatz 1 dieses Teils genannten juristischen Personen gehören;

3) Tochtergesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als fünfzig Prozent der Anteile den in Absatz 2 dieses Teils genannten Tochtergesellschaften gehören;

4) eine Haushaltsinstitution bei Vorliegen eines gemäß Teil 3 Teil 1 Artikel 4 dieses Bundesgesetzes genehmigten Rechtsakts, wenn sie Einkäufe tätigt: (in der durch das Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ geänderten Fassung)

vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

b) als Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages für den Fall, dass andere Personen aufgrund eines Vertrages bei der Durchführung dieses Vertrages zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Arbeiten oder zur Erbringung von Dienstleistungen herangezogen werden, die zur Erfüllung der Verpflichtungen dieser Einrichtung aus dem Vertrag erforderlich sind; (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

c) auf Kosten der Mittel, die bei der Ausübung anderer einkommensschaffender Tätigkeiten von natürlichen oder juristischen Personen erhalten werden, auch im Rahmen der in ihrem Gründungsdokument vorgesehenen Haupttätigkeitsarten (mit Ausnahme der für die Bereitstellung und Zahlung erhaltenen Mittel). der medizinischen Versorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung). (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

5) staatliche Einheitsunternehmen, kommunale Einheitsunternehmen bei Vorliegen eines gemäß Artikel 2 Teil 3 dieses Bundesgesetzes genehmigten und vor Jahresbeginn im einheitlichen Informationssystem im Bereich der Warenbeschaffung veröffentlichten Rechtsakts, Arbeiten, Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse gemäß Artikel 4 Teil 1 dieses Bundesgesetzes bei Einkäufen: (geändert durch Bundesgesetze vom 07.03.2016 N 321-FZ, vom 06.07.2017 N 108-FZ)

a) auf Kosten von Zuschüssen, die von Bürgern und juristischen Personen, einschließlich ausländischer Staatsbürger und ausländischer juristischer Personen, sowie internationalen Organisationen unentgeltlich und unwiderruflich übertragen werden, Zuschüsse (Zuschüsse), die auf Wettbewerbsbasis aus den entsprechenden Haushalten des Haushaltssystems bereitgestellt werden der Russischen Föderation, wenn die Bedingungen, bestimmte Geber, sofern nicht anders angegeben; (geändert durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 321-FZ)

b) als Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages für den Fall, dass bei der Durchführung dieses Vertrages andere Personen aufgrund einer Vereinbarung zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Arbeiten oder zur Erbringung von Dienstleistungen herangezogen werden, die zur Erfüllung der Verpflichtungen dieses Unternehmens aus dem Vertrag erforderlich sind, außer für Fälle der Ausführung eines gemäß Artikel 93 Teil 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ vom 07.03.2016 N 321-FZ geschlossenen Vertrags durch das Unternehmen)

c) ohne Mittel aus den entsprechenden Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation durch staatliche, kommunale Einheitsunternehmen, die Apothekenorganisationen sind, anzuziehen; (geändert durch Bundesgesetz vom 7. Juni 2017 N 108-FZ)

6) föderale staatliche Einheitsunternehmen, die für die Wahrung der Rechte und legitimen Interessen der Bürger der Russischen Föderation, der Verteidigungsfähigkeit und der Sicherheit des Staates von wesentlicher Bedeutung sind und deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit der Verwaltung genehmigt wird des Präsidenten der Russischen Föderation. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2016 N 474-FZ)

2.1. Die Wirkung dieses Bundesgesetzes (mit Ausnahme der in Teil 5 dieses Artikels genannten Fälle) gilt nicht für juristische Personen, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer Gemeinde liegt Das Unternehmen übersteigt insgesamt nicht fünfzig Prozent an seine Tochterunternehmen, Unternehmen und Tochtergesellschaften der letzteren, und zwar: (geändert durch Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 13. Juli 2015 N 249-FZ)

1) Subjekte natürlicher Monopole, Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbehandlung, Verarbeitung, Entsorgung, Neutralisierung und Beseitigung fester Siedlungsabfälle ausüben, wenn der Gesamtumsatz jeweils solcher Subjekte, Organisationen aus Tätigkeiten, die mit dem Tätigkeitsbereich natürlicher Monopole in Zusammenhang stehen, und aus diesen Arten von Aktivitäten machen nicht mehr als zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einnahmen aus allen Arten von Aktivitäten aus, die von ihnen für die durchgeführt werden vorheriges Kalenderjahr, Informationen über deren Umfang werden im einheitlichen Informationssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs (im Folgenden als einheitliches Informationssystem bezeichnet) veröffentlicht; (geändert durch Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ, vom 29. Dezember 2014 N 458-FZ)

2) Tochtergesellschaften von Wirtschaftssubjekten natürlicher Monopole, Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbehandlung, Verarbeitung, Entsorgung, Neutralisierung und Entsorgung fester Siedlungsabfälle ausüben, sofern die Erlöse aus dem Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen, die von den Hauptunternehmen und ihren anderen Tochterunternehmen erbracht werden, betragen nicht mehr als fünf Prozent des Umsatzes der letzten vier Quartale aus allen Arten von Aktivitäten, die von ihnen durchgeführt wurden, Informationen über deren Umfang im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht wird; (geändert durch Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ, vom 29. Dezember 2014 N 458-FZ)

3) Tochterunternehmen im Sinne von Absatz 2 dieses Teils der Tochterunternehmen, wenn der Erlös aus dem Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen durch die Hauptunternehmen (einschließlich anderer Tochterunternehmen der Hauptunternehmen) des Hauptunternehmens stammt Die Unternehmen der genannten Tochterunternehmen betragen höchstens fünf Prozent des Umsatzes der letzten vier Quartale aus allen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten, deren Umfang im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht wird. (geändert durch Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

3. Das Verfahren zur Bestimmung des Gesamtanteils der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, einer in den Absätzen 1 und 2 von Teil 2 dieses Artikels genannten kommunalen Körperschaft juristischer Personen am genehmigten Kapital von Wirtschaftssubjekten, Das Verfahren zur Benachrichtigung der Kunden über Änderungen des Gesamtanteils dieser Beteiligung wird vom von der Regierung der Russischen Föderation ermächtigten föderalen Exekutivorgan im Einvernehmen mit dem föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung der Staatspolitik und der Rechtsvorschriften in der Russischen Föderation ausübt, genehmigt Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

4. Dieses Bundesgesetz regelt nicht die Beziehungen im Zusammenhang mit:

1) Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Währungswerten, Edelmetallen sowie der Abschluss von Verträgen, bei denen es sich um derivative Finanzinstrumente handelt (mit Ausnahme von Verträgen, die außerhalb des Rahmens des Börsenhandels abgeschlossen werden und die die Erfüllung von Verpflichtungen beinhalten Lieferung von Waren); (geändert durch Bundesgesetz vom 2. Juli 2013 N 160-FZ)

2) der Erwerb von börsengehandelten Waren durch den Kunden an einer Warenbörse gemäß den Rechtsvorschriften über Warenbörsen und Börsenhandel;

3) die Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen durch den Kunden gemäß dem Bundesgesetz vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“; (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

4) Beschaffung im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit;

5) Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen gemäß einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation, wenn dieser Vertrag ein anderes Verfahren zur Bestimmung von Lieferanten (Auftragnehmern, Leistungserbringern) dieser Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen vorsieht;

6) Die Klausel ist nicht mehr gültig. (geändert durch Bundesgesetz vom 6. Dezember 2011 N 401-FZ)

7) die Auswahl einer Prüfungsorganisation durch den Kunden zur Durchführung einer obligatorischen Prüfung der Buchführungs-(Finanz-)Abschlüsse des Kunden gemäß Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 307-FZ vom 30. Dezember 2008 „Über Prüfungstätigkeiten“.

8) Abschluss und Ausführung von Verträgen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Elektrizitätswirtschaft, die für Teilnehmer am Markt für die Zirkulation elektrischer Energie und (oder) Kapazitäten obligatorisch sind; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

9) Durchführung von Leasinggeschäften und Interbanktransaktionen, auch mit ausländischen Banken, durch die Kreditorganisation und die staatliche Körperschaft „Bank für Entwicklung und Außenwirtschaft“ (Vnesheconombank); (geändert durch Bundesgesetze vom 2. Juli 2013 N 160-FZ, vom 29. Dezember 2017 N 470-FZ)

10) Bestimmung, Wahl und Tätigkeit eines Vertreters der Anleihegläubiger gemäß der Wertpapiergesetzgebung der Russischen Föderation. (geändert durch Bundesgesetz vom 21. Dezember 2013 N 379-FZ)

11) Eröffnung eines separaten Kontos durch den Hauptauftragnehmer für die Lieferung von Produkten im Rahmen der Landesverteidigungsverordnung, den an der Lieferung von Produkten im Rahmen der Landesverteidigungsverordnung beteiligten Auftragnehmer bei einer autorisierten Bank und Abschluss durch diesen bei der autorisierten Bank Vereinbarungen über die Bankunterstützung der unterstützten Transaktion gemäß dem Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 N 275-FZ „Über die staatliche Verteidigungsanordnung“. (geändert durch Bundesgesetz Nr. 159-FZ vom 29. Juni 2015)

12) Ausführung eines mit einer ausländischen juristischen Person geschlossenen Vertrags durch den Kunden, dessen Gegenstand die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Russischen Föderation ist; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

13) die Beschaffung von Waren, Werken und Dienstleistungen durch den Kunden von juristischen Personen, die mit ihm gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation als voneinander abhängige Einheiten anerkannt sind und deren Liste durch die in Teil 1 des Artikels vorgesehenen Rechtsakte bestimmt wird 2 dieses Bundesgesetzes und regelt die Vergaberegeln. Solche Rechtsakte geben den Grund für die Aufnahme jeder juristischen Person in die angegebene Liste gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation an; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

14) Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen durch eine juristische Person, die im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates registriert ist, um ihre Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates auszuüben. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

5. Die Wirkung dieses Bundesgesetzes im Hinblick auf die in Artikel 3.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Beschaffungsmerkmale gilt auch für juristische Personen, die in Teil 2.1 dieses Artikels definiert sind, sowie für andere juristische Personen, die in diesem Artikel nicht aufgeführt sind Für den Fall, dass solche juristischen Personen Investitionsprojekte umsetzen, deren Kosten (Finanzierungsvolumen) den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Betrag (mindestens 10 Milliarden Rubel) übersteigen und die mit staatlicher Unterstützung gemäß Teil 3 des Artikels bereitgestellt werden 3.1 dieses Bundesgesetzes (vorbehaltlich der Aufnahme solcher Projekte in das Register der Investitionsprojekte). Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet Beschaffung durch diese juristischen Personen den Abschluss von Verträgen über Waren, die die von der Regierung der Russischen Föderation auf der Grundlage von Artikel 3.1 Teil 6 Absatz 2 dieses Gesetzes genehmigten Kriterien erfüllen Bundesgesetz. (geändert durch Bundesgesetz vom 13. Juli 2015 N 249-FZ)

Artikel 2. Rechtsgrundlage für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen

1. Beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen orientieren sich Kunden an der Verfassung der Russischen Föderation, dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation sowie an diesen in Übereinstimmung mit ihnen angenommen und unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Teil 3 dieser Artikel von Rechtsakten zur Regelung der Vergaberegeln (im Folgenden als Vergabevorschriften bezeichnet) genehmigt.

2. Die Beschaffungsordnung ist ein Dokument, das die Beschaffungsaktivitäten des Kunden regelt und Beschaffungsanforderungen, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungsverfahren (einschließlich Beschaffungsmethoden) und der Bedingungen für deren Anwendung, das Verfahren zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen enthalten muss sowie andere damit zusammenhängende Beschaffungsbestimmungen.

2.1. Das Recht hat das föderale Exekutivorgan, das die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer Haushaltsinstitution, einer autonomen Institution, des föderalen Exekutivorgans oder einer Organisation ausübt, die im Namen der Russischen Föderation die Befugnisse des Eigentümers des Eigentums eines einheitlichen Unternehmens ausübt eine Standardvergabeordnung zu genehmigen sowie Haushaltsinstitutionen, autonome Institutionen, staatliche Einheitsunternehmen zu bestimmen, für die die Anwendung einer solchen Standardvergabeordnung verpflichtend ist, wenn sie die Vergabeordnung genehmigen oder Änderungen daran vornehmen. Ein Exekutivorgan einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, ein lokales Regierungsorgan, das die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer Haushaltsinstitution einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ausübt, einer autonomen Institution einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, eine kommunale Haushaltsinstitution, eine kommunale autonome Einrichtung, die die Befugnisse des Eigentümers des Eigentums eines staatlichen Einheitsunternehmens einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, eines kommunalen Einheitsunternehmens oder einer anderen vom höchsten Exekutivorgan der Staatsgewalt autorisierten Stelle ausübt einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, der lokalen Verwaltung, hat das Recht, eine Standardvergabeordnung zu genehmigen und entsprechend auch Haushaltsinstitutionen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, kommunale Haushaltsinstitutionen und autonome Institutionen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu bestimmen Föderation, kommunale autonome Institutionen, staatliche Einheitsunternehmen, konstituierende Einheiten der Russischen Föderation, kommunale Einheitsunternehmen, für die die Verwendung einer solchen Standardvergabeverordnung obligatorisch ist, wenn sie die Vergabeverordnung genehmigen oder Änderungen daran vornehmen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2.2. Die Standardvergabeverordnung legt unter anderem den Zeitpunkt fest, bis zu dem die zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und Einheitsunternehmen verpflichtet sind, Änderungen an der Vergabeverordnung vorzunehmen oder eine neue Vergabeverordnung gemäß dieser Standardverordnung zu genehmigen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2.3. Eine Standardvergabeordnung muss die folgenden Informationen enthalten, die bei der Ausarbeitung und Genehmigung durch die zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und Einheitsunternehmen nicht geändert werden können: (in der durch das Bundesgesetz Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017 geänderten Fassung)

1) das Verfahren zur Vorbereitung und (oder) Durchführung der Beschaffung; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2) Beschaffungsmethoden und Bedingungen für ihre Anwendung; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

3) die Frist für den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ergebnisse der wettbewerblichen Beschaffung, die gemäß diesem Bundesgesetz festgelegt wird. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2.4. Die Standardvergabeverordnung muss die Einzelheiten der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes festgelegt werden. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2.5. Die Standardvergabeverordnung wird im einheitlichen Informationssystem vom zuständigen föderalen Exekutivorgan, dem Exekutivorgan der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, der lokalen Regierungsbehörde oder der in Teil 2.1 dieses Artikels genannten Organisation, die sie genehmigt hat, veröffentlicht fünfzehn Tage ab dem Datum der Genehmigung der Standardvergabeverordnung. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2.6. Wenn Änderungen an den Standardvergabevorschriften vorgenommen werden, müssen diese Änderungen von den zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und Einheitsunternehmen, deren Vergabevorschriften gemäß den Standardvergabevorschriften genehmigt wurden, zwingend angewendet werden. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2.7. Änderungen an den Standardvergabevorschriften müssen innerhalb von fünfzehn Tagen in das einheitliche Informationssystem aufgenommen werden, das vom föderalen Exekutivorgan, dem Exekutivorgan der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, der lokalen Regierungsbehörde oder der in Teil 2.1 dieses Artikels genannten Organisation genehmigt wurde ab dem Datum der Genehmigung dieser Änderungen. Bei der Veröffentlichung von Änderungen an den Standardvergabevorschriften wird der Zeitraum angegeben, in dem die zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und Einheitsunternehmen verpflichtet sind, Änderungen an den Vergabevorschriften vorzunehmen oder eine neue Vergabeordnung zu genehmigen. Darüber hinaus darf ein solcher Zeitraum nicht weniger als fünfzehn Tage ab dem Datum der Veröffentlichung von Änderungen an den Standardvergabevorschriften im einheitlichen Informationssystem betragen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

3. Die Vergabeordnung wird genehmigt:

1) das höchste Leitungsorgan einer staatlichen Körperschaft oder eines staatlichen Unternehmens, wenn der Kunde eine staatliche Körperschaft oder ein staatliches Unternehmen ist;

2) der Leiter eines Einheitsunternehmens, wenn der Kunde ein staatliches Einheitsunternehmen oder ein kommunales Einheitsunternehmen ist;

3) der Aufsichtsrat eines selbständigen Instituts, wenn der Kunde ein selbständiges Institut ist;

4) der Vorstand (Aufsichtsrat) einer Handelsgesellschaft, wenn der Kunde eine Aktiengesellschaft ist oder die Satzung der Aktiengesellschaft die Ausübung der Vorstandsfunktionen vorsieht der Geschäftsführer (Aufsichtsrat) durch die Hauptversammlung der Gesellschaft, das kollegiale Leitungsorgan der Gesellschaft oder in Ermangelung eines kollegialen Leitungsorgans durch die Hauptversammlung der Gesellschaft; (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 12. März 2014 N 26-FZ)

5) durch die Hauptversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn der Kunde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, oder wenn die Genehmigung der Beschaffungsordnung durch die Satzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die Zuständigkeit von verwiesen wird der Vorstand (Aufsichtsrat) der Gesellschaft oder das kollegiale Organ der Gesellschaft, der Vorstand (Aufsichtsrat) der Gesellschaft oder das kollegiale Organ der Gesellschaft; (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 12. März 2014 N 26-FZ)

6) das Organ, das die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer Haushaltsinstitution ausübt, wenn der Kunde eine staatliche Haushaltsinstitution oder eine kommunale Haushaltsinstitution ist. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

7) der Aufsichtsrat einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts, wenn der Kunde eine Gesellschaft des öffentlichen Rechts ist. (geändert durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 236-FZ)

4. Die Leitungsorgane der in Artikel 1 Absätze und Teil 2 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen haben das Recht, in der durch das Zivilrecht vorgeschriebenen Weise über den Beitritt dieser juristischen Person zu den von der Geschäftsführung genehmigten Vergabevorschriften zu entscheiden Organ der in Artikel 1 Teil 2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Person unter Berücksichtigung der in Teil 3 dieses Artikels festgelegten Anforderungen. Eine solche Entscheidung wird in der in Artikel 4 Teil 1 dieses Bundesgesetzes vorgeschriebenen Weise veröffentlicht. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

5. Im Falle von Änderungen der Beschaffungsvorschriften einer in Artikel 1 Teil 2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Person erfolgt die Veröffentlichung dieser Änderungen im einheitlichen Informationssystem in der in Artikel 4 Teil 1 vorgeschriebenen Weise Dieses Bundesgesetz ist die Grundlage für die Entscheidung der beitretenden juristischen Person, sich solchen Änderungen anzuschließen. Die beitretende juristische Person trifft eine solche Entscheidung innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum, an dem die in Artikel 1 Teil 2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannte juristische Person Änderungen der Vergabevorschriften veröffentlicht und sie in der in Artikel 4 Teil 1 vorgeschriebenen Weise veröffentlicht dieses Bundesgesetzes. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

Artikel 3. Grundsätze und Grundbestimmungen der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen

1. Beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen orientieren sich Kunden an folgenden Grundsätzen:

1) Informationsoffenheit der Beschaffung;

2) Gleichheit, Fairness, Abwesenheit von Diskriminierung und ungerechtfertigten Wettbewerbsbeschränkungen in Bezug auf Beschaffungsteilnehmer;

3) gezielte und kostengünstige Mittelverwendung für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen (ggf. unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten der gekauften Produkte) und Umsetzung von Maßnahmen zur Kostensenkung beim Kunden;

4) keine Beschränkungen des Zugangs zur Teilnahme an der Beschaffung durch Festlegung nicht messbarer Anforderungen für Beschaffungsteilnehmer.

2. Eine Ausschreibung eines Wettbewerbs oder einer Auktion erfolgt gemäß Artikel 4 Teil 5 dieses Bundesgesetzes mindestens zwanzig Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb oder der Auktion. Der Gewinner des Wettbewerbs ist derjenige, der bei der Auktion die besten Bedingungen für die Ausführung des Vertrags gemäß den Kriterien und dem Verfahren zur Bewertung und zum Vergleich von Bewerbungen angeboten hat, die in den Ausschreibungsunterlagen auf der Grundlage der Vergabevorschriften festgelegt sind - die Person, die den niedrigsten Vertragspreis oder, wenn während der Auktion der Vertragspreis auf Null gesenkt wird und die Auktion für das Recht zum Abschluss eines Vertrags durchgeführt wird, den höchsten Vertragspreis angeboten hat.

3. Die Vergabeordnung kann neben dem Wettbewerb oder der Versteigerung auch andere Beschaffungswege vorsehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, in der Vergabeordnung das Vergabeverfahren nach den festgelegten Methoden festzulegen.

4. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, eine Liste der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zu erstellen, deren Kauf in elektronischer Form erfolgt.

5. Beschaffungsteilnehmer kann jede juristische Person oder mehrere auf der Seite eines Beschaffungsteilnehmers handelnde juristische Personen sein, unabhängig von der Organisations- und Rechtsform, der Eigentumsform, dem Standort und dem Herkunftsort des Kapitals, oder jede einzelne oder mehrere handelnde Personen auf der Seite eines Beschaffungsteilnehmers, darunter ein Einzelunternehmer oder mehrere auf der Seite eines Beschaffungsteilnehmers tätige Einzelunternehmer, die die vom Auftraggeber gemäß den Vergabevorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen.

5.1. Verträge über die Lieferung von Waren, die Ausführung von Werken und die Erbringung von Dienstleistungen werden vom Kunden gemäß dem Beschaffungsplan abgeschlossen (sofern Informationen über solche Einkäufe gemäß dem Verfahren zur Erstellung in den Beschaffungsplan aufzunehmen sind). dieser gemäß Artikel 4 Teil 2 dieses Bundesgesetzes angenommene Plan), in einem einheitlichen Informationssystem veröffentlicht (sofern Informationen über solche Einkäufe gemäß diesem Bundesgesetz in ein einheitliches Informationssystem eingestellt werden müssen), außer in Fällen, in denen Die Notwendigkeit einer Beschaffung entsteht infolge eines Unfalls, anderer Notsituationen natürlicher oder vom Menschen verursachter Natur, höherer Gewalt oder wenn ein dringender medizinischer Eingriff erforderlich ist, sowie um die Gefahr dieser Situationen abzuwenden. (geändert durch Bundesgesetz vom 13. Juli 2015 N 249-FZ)

6. Es ist nicht gestattet, den Beschaffungsteilnehmern Anforderungen an die gekauften Waren, Arbeiten, Dienstleistungen sowie an die Bedingungen der Vertragsausführung zu stellen und Anträge auf Teilnahme an der Beschaffung nach Kriterien und in a zu bewerten und zu vergleichen Art und Weise, die nicht in der Beschaffungsdokumentation angegeben ist. Es gelten gleichermaßen die Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer, an die eingekauften Waren, Arbeiten, Dienstleistungen sowie an die Vertragsabwicklungsbedingungen, die vom Auftraggeber festgelegten Kriterien und Verfahren zur Bewertung und Gegenüberstellung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung alle Beschaffungsteilnehmer und die von ihnen angebotenen Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, an die Bedingungen der Vertragsausführung.

7. Beim Kauf hat der Kunde das Recht zu verlangen, dass keine Informationen über Beschaffungsteilnehmer im in Artikel 5 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Register skrupelloser Lieferanten und (oder) im vorgesehenen Register skrupelloser Lieferanten enthalten sind durch das Bundesgesetz vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse.“ (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

8. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, Folgendes festzulegen: (in der durch das Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ geänderten Fassung)

1) Vorrang von Waren russischer Herkunft, Arbeiten und Dienstleistungen, die von russischen Personen erbracht und erbracht werden, im Vergleich zu Waren, die aus einem ausländischen Staat stammen, Arbeiten, Dienstleistungen, die von ausländischen Personen erbracht und erbracht werden; (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

2) Merkmale der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Beschaffungen einzelner Kunden, das jährliche Einkaufsvolumen, das diese Kunden bei solchen Unternehmen tätigen müssen, das Verfahren zur Berechnung des angegebenen Volumens sowie die Form des Jahresberichts über den Einkauf von Klein- und Mittelbetrieben und Anforderungen an den Inhalt dieses Berichts. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

3) Merkmale der Beschaffung von Prüfungsleistungen durch einzelne Kunden (mit Ausnahme der obligatorischen Prüfung der Buchführungs-(Abschluss-)Abschlüsse des Kunden) sowie von Beratungsleistungen. (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 210-FZ)

8.1. Wenn der Kunde seiner Verpflichtung, während eines Kalenderjahres Einkäufe bei kleinen und mittleren Unternehmen zu tätigen, nicht in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8 dieses Artikels festgelegten Höhe nachkommt oder wenn falsche Angaben dazu gemacht werden das jährliche Einkaufsvolumen von solchen Unternehmen wird in den Bericht aufgenommen, der in Artikel 4 Teil 21 dieses Bundesgesetzes vorgesehen ist, oder bei Nichteinhaltung des angegebenen Berichts im einheitlichen Informationssystem wird die Beschaffungsleistung eines solchen Kunden ab Februar verweigert 1 des nächsten Jahres bis zum Ende dieses Jahres gilt gemäß den Anforderungen dieses Bundesgesetzes als nicht entsandt. In diesem Fall orientiert sich der Kunde beim Kauf an den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“. .“ (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

8.2. Die Regierung der Russischen Föderation erklärt:

1) eine Liste konkreter Kunden, die zum Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, auch von kleinen und mittleren Unternehmen, verpflichtet sind, das Jahresvolumen dieser Käufe oder das Verfahren zur Ermittlung des angegebenen Jahresvolumens für jeden einzelnen Kunden, as sowie die Form des jährlichen Berichts über den Einkauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, auch von kleinen und mittleren Unternehmen, und Anforderungen an den Inhalt dieses Berichts; (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

2) das Verfahren zur Umsetzung durch die Aktiengesellschaft „Bundesgesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen“, die als Entwicklungsinstitution im Bereich der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß dem Bundesgesetz vom 1. April 2011 tätig ist 24. Juli 2007 N 209-FZ „Über die Entwicklung des Unternehmertums kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“ (im Folgenden als Gesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen bezeichnet), Exekutivbehörden der Teilstaaten von die Russische Föderation oder von ihr gegründete Organisationen: (geändert durch das Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

a) Überwachung der Einhaltung genehmigter Pläne für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Plänen für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente, vorgenommener Änderungen an solchen Plänen, des Jahresberichts über den Kauf von kleinen und mittleren - Großunternehmen, der Jahresbericht über den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte (in Bezug auf die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen) gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen vorsieht. Große Unternehmen im Beschaffungswesen, in Bezug auf einzelne Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation mithilfe eines einheitlichen Informationssystems identifiziert wurden, das Verfahren zur Aufnahme in das einheitliche Informationssystem dieser Kunden spezifizierte Pläne, Änderungen, Jahresberichte zur Durchführung einer solchen Überwachung, einschließlich wiederholter sowie das Verfahren und den Zeitpunkt für die Aussetzung der Umsetzung dieser Pläne durch Beschluss der Antimonopolbehörde im Falle negativer Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überwachung; (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

b) Bewertung der Übereinstimmung von Plänen für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Plänen für die Beschaffung von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten und Arzneimitteln sowie Änderungsentwürfen zu solchen Plänen vor ihrer Genehmigung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung in Bezug auf bestimmte Kunden vorsieht, die von der Regierung der Russischen Föderation unter Verwendung eines einheitlichen Informationssystems bestimmt werden, das Verfahren für die Aufnahme in ein einheitliches Informationssystem durch ein solches Kunden der angegebenen Projekte für eine solche Konformitätsbewertung, einschließlich wiederholter, sowie das Verfahren und den Zeitpunkt für die Aussetzung der Umsetzung dieser Pläne durch Entscheidung der Antimonopolbehörde im Falle negativer Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Konformitätsbewertung ; (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

3) die Form des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung, der im von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 festgelegten Plan für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen von Kunden enthalten ist Teil und die Anforderungen an den Inhalt dieses Abschnitts; (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

4) die Form des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung, der im von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz festgelegten Beschaffungsplan für innovative Produkte, High-Tech-Produkte und Arzneimittel von Kunden enthalten ist 2 dieses Teils und die Anforderungen an den Inhalt dieses Abschnitts. (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

9. Der Beschaffungsteilnehmer hat das Recht, das Verhalten (Untätigkeit) des Kunden bei der Beschaffung von Waren, Werken und Dienstleistungen gerichtlich anzufechten. Die Gesellschaft zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation oder von ihnen gegründete Organisationen haben das Recht, gegen die Handlungen (Untätigkeit) des Kunden in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen vor Gericht Berufung einzulegen . (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

10. Jeder Beschaffungsteilnehmer hat das Recht, gemäß Artikel 18.1 des Bundesgesetzes vom 26. Juli 2006 N 135-FZ „Über den Schutz des Wettbewerbs“ unter Berücksichtigung der darin festgelegten Besonderheiten bei der Antimonopolbehörde Berufung einzulegen Artikel, die Handlungen (Untätigkeit) des Kunden, die Umsetzungskommission Beschaffung, Betreiber einer elektronischen Plattform beim Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, wenn solche Handlungen (Untätigkeit) die Rechte und berechtigten Interessen des Beschaffungsteilnehmers verletzen. In folgenden Fällen wird Berufung eingelegt: (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

1) Beschaffung durch den Kunden unter Verstoß gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes und (oder) das Verfahren zur Vorbereitung und (oder) Durchführung der Beschaffung, das in den Beschaffungsvorschriften dieses Kunden enthalten ist, genehmigt und im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2) Die Klausel ist nicht mehr gültig. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

3) Unterlassene Aufnahme in das einheitliche Informationssystem der Beschaffungsvorschriften, Änderungen dieser Vorschriften, Beschaffungsinformationen, Informationen und Dokumente zu Verträgen, die von Kunden auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung geschlossen wurden, sowie anderer Informationen, die der Aufnahme in das einheitliche Informationssystem unterliegen einheitliches Informationssystem gemäß diesem Bundesgesetzsystem oder Verstoß gegen die Bedingungen einer solchen Unterbringung; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

4) Präsentation von Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer, die in der Ausschreibungsdokumentation für die Beschaffung nicht vorgesehen sind; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

5) Beschaffung von Waren, Werken, Dienstleistungen durch Kunden in Ermangelung einer genehmigten und im einheitlichen Informationssystem veröffentlichten Beschaffungsverordnung und ohne Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem“. im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ gemäß Teil 8.1 dieses Artikels, Teil 5 von Artikel 8 dieses Bundesgesetzes, einschließlich Verstoß gegen das Verfahren zur Anwendung dieser Bestimmungen; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

6) Unterlassene Veröffentlichung von Informationen im einheitlichen Informationssystem oder Platzierung unzuverlässiger Informationen über das jährliche Einkaufsvolumen, das Kunden bei kleinen und mittleren Unternehmen tätigen müssen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

11. Wenn die angefochtenen Handlungen (Unterlassungen) vom Kunden, der Vergabekommission oder dem Betreiber der elektronischen Seite nach Ablauf der in der Ausschreibungsdokumentation festgelegten Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Vergabe begangen wurden, kann dagegen Berufung eingelegt werden solche Handlungen (Unterlassungen) können nur von dem Beschaffungsteilnehmer vorgenommen werden, der einen Antrag auf Teilnahme an der Beschaffung gestellt hat. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

12. In der Antimonopolbehörde gemäß Artikel 18.1 des Bundesgesetzes vom 26. Juli 2006 N 135-FZ „Über den Schutz des Wettbewerbs“ in den in den Absätzen 1, 4 - 6 von Teil 10 genannten Fällen Artikel sowie unter Berücksichtigung der in diesem Artikel festgelegten Merkmale können angefochten werden: (in der durch das Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ geänderten Fassung)

1) durch die kleine und mittlere Unternehmensentwicklungsgesellschaft, Handlungen (Untätigkeit) von Kunden, für die diese Gesellschaft die in Artikel 5.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehene Konformitätsüberwachung oder Konformitätsbewertung beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen durchführt für den Fall, dass solche Handlungen (Untätigkeit) Rechte und berechtigte Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen verletzen; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2) Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder von ihnen gegründete Organisationen, Handlungen (Untätigkeit) von Kunden, in Bezug auf die Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder von ihnen gegründete Organisationen eine Konformitätsüberwachung oder Konformitätsbewertung durchführen , vorgesehen in Artikel 5.1 dieses Bundesgesetzes, beim Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen für den Fall, dass solche Handlungen (Untätigkeit) die Rechte und berechtigten Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen verletzen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

13. Die Prüfung einer Beschwerde durch die Antimonopolbehörde sollte sich nur auf die Argumente beschränken, die Gegenstand der Berufung sind. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

Artikel 3.1. Merkmale der Beschaffung unter Verwendung von Mitteln, die für die Durchführung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, die im Register der Investitionsprojekte aufgeführt sind (geändert durch das Bundesgesetz vom 13. Juli 2015 N 249-FZ)

1. Die in diesem Artikel vorgesehenen Merkmale gelten für die Beschaffung, die durchgeführt wird:

1) Kunden – staatliche Körperschaften, staatliche Unternehmen, Wirtschaftssubjekte, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Russischen Föderation 50 Prozent übersteigt, auf Kosten der Mittel, die für die Umsetzung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, deren Kosten den Betrag übersteigen (mindestens 10 Milliarden Rubel), die von der Regierung der Russischen Föderation gegründet wurden (vorbehaltlich der Aufnahme solcher Projekte in das Register der Investitionsprojekte);

2) andere Kunden, die nicht in Absatz 1 dieses Teils genannt sind, oder juristische Personen, die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannt sind, auf Kosten von Mitteln, die für die Durchführung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, deren Kosten den Betrag übersteigen (at mindestens 10 Milliarden Rubel), die von der Regierung der Russischen Föderation gegründet wurde und die staatliche Unterstützung gemäß Teil 3 dieses Artikels erhält (vorbehaltlich der Aufnahme solcher Projekte in das Register der Investitionsprojekte).

2. Die in diesem Artikel genannten Merkmale gelten nicht für die Beschaffung:

1) durchgeführt von juristischen Personen gemäß dem Bundesgesetz vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“;

2) Waren, Arbeiten, Dienstleistungen auf Kosten von Mitteln, die für die Umsetzung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, sofern diese Projekte außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation und anderer Territorien unter der Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation oder in Übereinstimmung mit zwischenstaatlichen Verträgen umgesetzt werden und zwischenstaatliche Verträge der Russischen Föderation.

3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt ein Investitionsvorhaben, das staatliche Förderung erhält, als Investitionsvorhaben, in dessen Rahmen die in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannten Pflichten des Kunden oder der juristischen Person gesichert sind durch eine staatliche Garantie der Russischen Föderation (einschließlich für Kredite, die von einem solchen Kunden, einer solchen juristischen Person, die in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise zum Zweck der Projektfinanzierung ausgewählt wurde, aufgenommen wurden) und (oder) finanzielle Unterstützung von die ganz oder teilweise (in Höhe von mindestens 10 Prozent der Kosten des Investitionsvorhabens) aus Mitteln durchgeführt wird:

1) der Bundeshaushalt, bereitgestellt in Form von Haushaltsinvestitionen oder Zuschüssen;

2) der Nationale Wohlfahrtsfonds, der in der durch die Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise eingerichtet wird;

3) staatliche Körperschaft „Bank für die Entwicklung der Außenwirtschaft (Vnesheconombank)“.

4. Das Verfahren zur Auswahl der in Teil 1 dieses Artikels genannten Investitionsprojekte zur Aufnahme in das Register der Investitionsprojekte und das Verfahren zur Führung eines solchen Registers werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Die Führung dieses Registers erfolgt durch ein von der Regierung der Russischen Föderation autorisiertes föderales Exekutivorgan.

5. Um ein koordiniertes Vorgehen der föderalen Exekutivbehörden und eine schnelle Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Schaffung von Voraussetzungen für die rechtzeitige und vollständige Befriedigung der in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannten Bedürfnisse von Kunden und juristischen Personen für Maschinen zu gewährleisten Für technische Produkte richtet die Regierung der Russischen Föderation ein Koordinierungsorgan (im Folgenden als Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation bezeichnet) ein, dessen Befugnisse durch einen Akt der Regierung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung festgelegt werden die Bestimmungen von Teil 8 dieses Artikels.

6. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt:

1) Vorschriften über das Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation und die Zusammensetzung des Koordinierungsorgans;

2) Kriterien für die Einstufung eines Produkts als Maschinenbauprodukt im Sinne dieses Bundesgesetzes, der Preis einer Einheit dieser Produkte, ab dem Informationen über diese Produkte in die von den Kunden erstellten Listen des zukünftigen Bedarfs an Maschinenbauprodukten aufgenommen werden oder juristische Personen im Sinne von Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes, die für die Durchführung der in Teil 1 dieses Artikels vorgesehenen Investitionsvorhaben erforderlich sind (im Folgenden als Listen bezeichnet), sowie das Verfahren zur Ermittlung des Preises einer Einheit Angabe solcher Produkte durch Kunden oder bestimmte juristische Personen bei der Listenerstellung.

7. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht zu bestimmen:

1) bestimmte Arten von Maschinenbauprodukten, die in den Listen gemäß Absatz 2 von Teil 6 dieses Artikels enthalten sind und deren Kauf nicht durch Kunden oder juristische Personen im Sinne von Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundes erfolgen darf Gesetz, ohne die Betriebseigenschaften solcher Produkte mit der Koordinierungsstelle der Regierung der Russischen Föderation zu vereinbaren;

2) bestimmte Arten von Maschinenbauprodukten, die in den Listen gemäß Absatz 2 von Teil 6 dieses Artikels enthalten sind und deren Kauf nicht durch Kunden oder juristische Personen im Sinne von Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundes erfolgen darf Recht außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation ohne Genehmigung der Möglichkeit, einen solchen Kauf mit der Koordinierungsstelle der Regierung der Russischen Föderation durchzuführen.

8. Das Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation hat das Recht:

1) Entscheidungen zu treffen, die für Kunden oder juristische Personen gemäß Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes verbindlich sind, über die Notwendigkeit, Listen in einem einheitlichen Informationssystem zu veröffentlichen;

2) bestimmte Käufe identifizieren, deren Informationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht der Platzierung in einem einheitlichen Informationssystem unterliegen, wenn Investitionsprojekte gemäß Teil 1 dieses Artikels umgesetzt werden (es sei denn, die Regierung der Russischen Föderation trifft eine Entscheidung in im Zusammenhang mit solchen Käufen gemäß Absatz 1

3) Bestimmen Sie die spezifischen Arten von Maschinenbauprodukten, die in den Listen enthalten sind, und Informationen über deren Kauf stellen kein Staatsgeheimnis dar, unterliegen jedoch nicht der Aufnahme in das einheitliche Informationssystem bei der Umsetzung der in Teil 1 genannten Investitionsvorhaben Artikel (sofern die Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf solche Produkttypen (Gruppen) keine Entscheidung gemäß Artikel 4 Teil 16 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes getroffen hat);

4) Koordinierung der Aktivitäten der föderalen Exekutivbehörden im Zusammenhang mit der Entwicklung staatlicher Programme der Russischen Föderation, föderaler Zielprogramme und anderer Dokumente der strategischen und programmbezogenen Planung der Russischen Föderation, um Bedingungen für die rechtzeitige und vollständige Erfüllung von zu schaffen die Bedürfnisse von Kunden oder juristischen Personen im Sinne von Teil 5 des Artikels 1 dieses Bundesgesetzes an Maschinenbauprodukten, einschließlich der Berücksichtigung der von Kunden oder solchen juristischen Personen vorgelegten Listen oder Änderungen der angegebenen Programme und Dokumente.

9. Bei der Umsetzung von Investitionsprojekten gemäß Teil 1 dieses Artikels können Kunden oder juristische Personen gemäß Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes Folgendes tun:

1) Listen gemäß Teil 11 dieses Artikels für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren oder für den Zeitraum der Umsetzung solcher Investitionsprojekte erstellen und sie dem Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation zur Prüfung vorlegen;

2) bei Bedarf Änderungen formulieren, die in die angegebenen Listen aufgenommen werden müssen, und diese Änderungen dem Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation zur Prüfung vorlegen.

10. Bevor Sie Listen und an diesen Listen vorgenommene Änderungen an das Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation übermitteln:

1) Kunden haben bei der Umsetzung der in Teil 1 dieses Artikels genannten Investitionsvorhaben kein Recht, Maschinenbauprodukte, die gemäß Teil 11 dieses Artikels in die Listen aufgenommen werden müssen, in Beschaffungspläne aufzunehmen und zu kaufen ;

2) Die in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen sind nicht berechtigt, Maschinenbauprodukte zu erwerben, die in die Listen gemäß Teil 11 dieses Artikels aufgenommen werden sollen.

11. Die Listen müssen Informationen über Maschinenbauprodukte enthalten, die für die Umsetzung des in Teil 1 dieses Artikels genannten Investitionsvorhabens erforderlich sind, wenn der Stückpreis dieser Produkte den von der Regierung der Russischen Föderation gemäß festgelegte Wert übersteigt Teil 6 dieses Artikels sowie Informationen zu Maschinenbauprodukten (unabhängig vom Stückpreis dieser Produkte), die für die Umsetzung eines solchen Investitionsprojekts und deren Produktionsentwicklung auf dem Territorium der Russischen Föderation erforderlich sind wird vom Kunden oder der in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Person empfohlen.

12. Die in den Listen gemäß Teil 11 dieses Artikels enthaltenen Informationen müssen Folgendes enthalten:

1) Name der Maschinenbauprodukte;

2) Leistungsmerkmale, ungefähre Menge und ungefährer Preis dieser Produkte;

3) der geplante Zeitraum für den Vertragsabschluss (Jahr) und der geplante Zeitraum für die Lieferung dieser Produkte (Jahr);

4) Informationen über die vorgesehenen Lieferanten solcher Produkte (sofern diese Informationen verfügbar sind);

5) Informationen darüber, dass solche Produkte aus ausländischen Staaten oder einer Gruppe ausländischer Staaten stammen, einschließlich bestimmter Arten solcher Produkte, die der in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannte Kunde oder die juristische Person zur Herstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation empfiehlt ;

6) Informationen darüber, dass der in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannte Kunde oder die juristische Person beabsichtigt, solche Produkte von einem einzigen Lieferanten zu kaufen;

7) Informationen darüber, dass beim Kauf solcher Produkte durch den Kunden oder die in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannte juristische Person zusätzliche Anforderungen an die Beschaffungsteilnehmer hinsichtlich der Schaffung oder Modernisierung und (oder) Entwicklung der Produktion von Maschinenbauprodukten gestellt werden auf dem Territorium der Russischen Föderation unter Angabe dieser zusätzlichen Anforderungen.

Artikel 4. Informationsunterstützung für die Beschaffung

1. Die Vergabevorschriften und deren Änderungen müssen spätestens fünfzehn Tage nach dem Datum der Genehmigung in das einheitliche Informationssystem eingestellt werden. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

2. Der Kunde hinterlegt im einheitlichen Informationssystem einen Plan für die Beschaffung von Waren, Werken und Dienstleistungen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Das Verfahren zur Erstellung eines Plans für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen, das Verfahren und der Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines solchen Plans auf der offiziellen Website sowie die Anforderungen an die Form eines solchen Plans werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

3. Der Beschaffungsplan für innovative Produkte, Hightech-Produkte und Medikamente wird vom Kunden für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren in ein einheitliches Informationssystem eingestellt. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

3.1. Der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes festgelegte Beschaffungsplan für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen von Kunden muss einen Abschnitt über die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß enthalten mit den Listen der von diesen Kunden genehmigten Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die von solchen Unternehmen gekauft werden. (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

3.2. Der Beschaffungsplan für innovative Produkte, High-Tech-Produkte und Arzneimittel von Kunden, der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Absätze und Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes festgelegt wird, muss einen Abschnitt über die Beschaffung bei kleinen und mittleren Unternehmen enthalten Unternehmen gemäß der Liste der vom Kunden genehmigten Waren, Arbeiten. Dienstleistungen, die von solchen Unternehmen erworben wurden. (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

3.3. Der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Absatz 1 Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes festgelegte Beschaffungsplan für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen bestimmter Kunden muss eine Liste der gekauften innovativen Produkte und High-Tech-Produkte enthalten von kleinen und mittleren Unternehmen in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 1 festgelegten jährlichen Menge (in der durch das Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ geänderten Fassung)

4. Die Kriterien für die Einstufung von Waren, Werken, Dienstleistungen als innovative Produkte und (oder) High-Tech-Produkte zum Zwecke der Erstellung eines Beschaffungsplans für diese Produkte werden von den Bundesvollzugsbehörden festgelegt, die Regulierungsfunktionen im festgelegten Tätigkeitsbereich wahrnehmen. sowie der Staatlichen Atomenergiegesellschaft Rosatom unter Berücksichtigung der vorrangigen Richtungen für die Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Ingenieurwesen in der Russischen Föderation und der vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten Liste kritischer Technologien der Russischen Föderation. (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

4.1. Kunden stellen auf der Grundlage der in Teil 4 dieses Artikels vorgesehenen Kriterien Folgendes fest: (in der durch das Bundesgesetz Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015 geänderten Fassung)

1) eine Liste von Waren, Werken und Dienstleistungen, die die Kriterien für die Einstufung als innovative Produkte, High-Tech-Produkte erfüllen; (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

2) Bestimmungen über das Verfahren und die Regeln für die Nutzung (Einführung) von Waren, Werken, Dienstleistungen, die die Kriterien für die Einstufung als innovative Produkte, High-Tech-Produkte erfüllen. (geändert durch Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

5. Im einheitlichen Beschaffungsinformationssystem werden Beschaffungsinformationen veröffentlicht, einschließlich der Beschaffungsbekanntmachung, der Beschaffungsdokumentation, des Vertragsentwurfs, der integraler Bestandteil der Beschaffungsbekanntmachung und der Beschaffungsdokumentation ist, Änderungen an dieser Bekanntmachung und dieser Dokumentation sowie Erläuterungen zu solche Dokumentationen, bei der Beschaffung erstellte Protokolle sowie sonstige Informationen, deren Aufnahme in das einheitliche Informationssystem in diesem Bundesgesetz und der Vergabeordnung vorgesehen ist, mit Ausnahme der in den Teilen 15 und 16 dieser Verordnung vorgesehenen Fälle Artikel. Wenn sich während des Abschlusses und der Ausführung eines Vertrages die Menge, der Preis der gekauften Waren, Arbeiten, Dienstleistungen oder die Bedingungen der Vertragsausführung im Vergleich zu denen ändern, die in dem auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung erstellten Protokoll festgelegt sind, spätestens zehn Tage ab dem Datum der Vertragsänderungen in einem einzigen Das Informationssystem enthält Informationen über Vertragsänderungen unter Angabe der geänderten Bedingungen. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

6. Die Vergabeordnung kann vorsehen, dass weitere zusätzliche Informationen in das einheitliche Informationssystem eingestellt werden. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

7. Der Kunde hat außerdem das Recht, die in diesem Artikel genannten Informationen auf der Website des Kunden im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz zu veröffentlichen.

8. Eine Beschaffungsbekanntmachung, einschließlich einer Bekanntmachung einer offenen Ausschreibung oder offenen Auktion, ist integraler Bestandteil der Beschaffungsdokumentation. Die Angaben in der Vergabebekanntmachung müssen mit den Angaben in den Vergabeunterlagen übereinstimmen.

9. Die Vergabebekanntmachung muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

1) Beschaffungsmethode (offene Ausschreibung, offene Auktion oder eine andere in den Beschaffungsvorschriften vorgesehene Methode);

2) Name, Standort, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Kontakttelefonnummer des Kunden;

3) der Vertragsgegenstand mit Angabe der Menge der gelieferten Waren, des Umfangs der ausgeführten Arbeiten und der erbrachten Dienstleistungen;

4) Ort der Warenlieferung, Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen;

6) Frist, Ort und Verfahren für die Bereitstellung der Beschaffungsdokumentation, Höhe, Verfahren und Zeitpunkt der Zahlung der vom Kunden für die Bereitstellung der Dokumentation erhobenen Gebühr, sofern eine solche Gebühr vom Kunden festgelegt wird, mit Ausnahme der Fälle von Bereitstellung von Dokumentationen in Form eines elektronischen Dokuments;

7) Ort und Datum der Prüfung der Vorschläge der Beschaffungsteilnehmer und Zusammenfassung der Ergebnisse der Beschaffung.

10. Die Beschaffungsdokumentation muss die in den Beschaffungsvorschriften festgelegten Informationen enthalten, darunter:

1) Anforderungen an Sicherheit, Qualität, technische Eigenschaften, funktionelle Eigenschaften (Verbrauchereigenschaften) von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Größen, Verpackung, Warenversand, Arbeitsergebnissen, die vom Kunden festgelegt und durch technische Vorschriften gemäß der Gesetzgebung vorgesehen sind der Russischen Föderation über technische Vorschriften, im nationalen Normungssystem entwickelte und angewendete Dokumente, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Normung angenommen wurden, andere Anforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Konformität der gelieferten Waren, der durchgeführten Arbeiten und der erbrachten Dienstleistungen Kundenbedürfnisse. Wenn der Kunde in der Beschaffungsdokumentation nicht die Anforderungen an Sicherheit, Qualität, technische Eigenschaften, funktionale Eigenschaften (Verbrauchereigenschaften) von Waren, Werken, Dienstleistungen, Größen und Verpackungen anwendet, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften festgelegt sind Gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Normung, zum Versand von Waren und zu den Arbeitsergebnissen muss die Beschaffungsdokumentation eine Begründung für die Notwendigkeit enthalten, andere Anforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Konformität der gelieferten Waren, der ausgeführten Arbeiten und der Dienstleistungen zu verwenden auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten; (geändert durch Bundesgesetz vom 5. April 2016 N 104-FZ)

2) Anforderungen an Inhalt, Form, Gestaltung und Zusammensetzung des Antrags auf Teilnahme an der Vergabe;

3) Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer zur Beschreibung der gelieferten Waren, die Gegenstand der Beschaffung sind, ihrer funktionellen Eigenschaften (Verbrauchereigenschaften), ihrer quantitativen und qualitativen Merkmale, Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer zur Beschreibung der durchgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen, die Gegenstand der Beschaffung sind , ihre quantitativen und qualitativen Merkmale ;

4) Ort, Bedingungen und Fristen (Zeiträume) der Lieferung von Waren, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen;

5) Informationen über den anfänglichen (maximalen) Vertragspreis (Lospreis);

6) Form, Bedingungen und Verfahren der Zahlung für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen;

7) das Verfahren zur Bildung des Vertragspreises (Lospreis) (mit oder ohne Berücksichtigung der Kosten für Transport, Versicherung, Zahlung von Zöllen, Steuern und anderen obligatorischen Zahlungen);

8) Verfahren, Ort, Beginn und Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung;

9) Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer und eine Liste der von Beschaffungsteilnehmern eingereichten Dokumente, um deren Einhaltung der festgelegten Anforderungen zu bestätigen;

10) Formulare, Verfahren, Beginn und Ende des Zeitraums für die Bereitstellung von Erläuterungen zu den Bestimmungen der Beschaffungsdokumentation für die Beschaffungsteilnehmer;

11) Ort und Datum der Prüfung der Vorschläge der Beschaffungsteilnehmer und Zusammenfassung der Ergebnisse der Beschaffung;

12) Kriterien für die Bewertung und den Vergleich von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung;

13) das Verfahren zur Bewertung und zum Vergleich von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung.

11. Änderungen an der Beschaffungsbekanntmachung, der Beschaffungsdokumentation und Erläuterungen zu den Bestimmungen dieser Dokumentation werden vom Kunden spätestens drei Tage nach der Entscheidung über diese Änderungen und die Bereitstellung dieser Erläuterungen im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht. Erfolgt die Beschaffung im Wege einer Ausschreibung und werden Änderungen in der Beschaffungsbekanntmachung oder Beschaffungsunterlagen vom Kunden später als fünfzehn Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung eingereicht, so muss die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Beschaffung abgelaufen sein verlängert, sodass dieser Zeitraum ab dem Datum der Veröffentlichung von Änderungen an der Beschaffungsbekanntmachung und der Beschaffungsdokumentation im einheitlichen Informationssystem bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung mindestens fünfzehn Tage betrug. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

12. Während der Beschaffung erstellte Protokolle werden vom Kunden spätestens drei Tage nach dem Datum der Unterzeichnung dieser Protokolle in ein einheitliches Informationssystem eingestellt. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

13. Treten bei der Aufrechterhaltung eines einheitlichen Informationssystems durch das zur Aufrechterhaltung eines einheitlichen Informationssystems befugte Bundesorgan technische oder sonstige Probleme auf, die den Zugriff auf das einheitliche Informationssystem für mehr als einen Arbeitstag blockieren, sind die Informationen zu veröffentlichen im einheitlichen Informationssystem gemäß diesem Bundesgesetz und den Vergabevorschriften wird vom Kunden auf der Website des Kunden eingestellt und anschließend innerhalb eines Werktages ab dem Datum der Beseitigung technischer oder sonstiger Blockierungsprobleme im einheitlichen Informationssystem eingestellt Zugriff auf das einheitliche Informationssystem und gilt als in der vorgeschriebenen Weise veröffentlicht. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

14. Beschaffungsinformationen, Beschaffungsvorschriften und Beschaffungspläne, die gemäß diesem Bundesgesetz und den Beschaffungsvorschriften im einheitlichen Informationssystem und auf der Website des Kunden veröffentlicht werden, müssen gebührenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

15. Informationen über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, über den Abschluss von Verträgen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, sowie Informationen über die Beschaffung, über die die Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 16 dieser Verordnung entschieden hat Artikel unterliegen nicht der Aufnahme in das einheitliche Informationssystem. Der Kunde hat das Recht, die folgenden Informationen nicht in das einheitliche Informationssystem aufzunehmen: (in der durch das Bundesgesetz Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017 geänderten Fassung)

1) beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen, deren Kosten einhunderttausend Rubel nicht überschreiten. Wenn der Jahresumsatz des Kunden im Berichtsjahr mehr als fünf Milliarden Rubel beträgt, hat der Kunde das Recht, Informationen über den Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen, deren Kosten fünfhundert nicht übersteigen, nicht in das einheitliche Informationssystem einzugeben tausend Rubel; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2) über den Kauf von Dienstleistungen zur Gewinnung von Geldern von Organisationen für Einlagen (einschließlich der Platzierung von Einlagen), zur Aufnahme von Darlehen und Anleihen, zur Treuhandverwaltung von Geldern und anderen Vermögenswerten, zur Ausstellung von Bankgarantien und Bürgschaften für die Erfüllung von Verpflichtungen in bar, zur Eröffnung und Führung von Konten, einschließlich Akkreditiven, für den Kauf von Maklerdienstleistungen, Depotdienstleistungen; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

3) über Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung eines Kauf- und Verkaufsvertrags, eines Mietvertrags (Untermietvertrags), eines Treuhandverwaltungsvertrags für staatliches oder kommunales Eigentum oder eines anderen Vertrags, der die Übertragung von Eigentums- und (oder) Nutzungsrechten in Bezug auf Immobilien vorsieht . (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

16. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht zu bestimmen:

1) eine konkrete Beschaffung, deren Informationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht der Aufnahme in das einheitliche Informationssystem unterliegen; (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

2) Listen und (oder) Gruppen von Waren, Werken, Dienstleistungen, Informationen über deren Beschaffung kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht der Aufnahme in ein einheitliches Informationssystem unterliegen. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

3) eine Liste der Gründe für die Nichtveröffentlichung von Informationen über den Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer), mit dem der Vertrag geschlossen wurde, im einheitlichen Informationssystem. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 481-FZ)

4) Listen und (oder) Gruppen von Waren, Werken, Dienstleistungen, deren Beschaffung durch bestimmte Kunden erfolgt, deren Informationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht der Einstellung in ein einheitliches Informationssystem unterliegen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

17. Das Verfahren zur Vorbereitung und Annahme von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 16 dieses Artikels wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

18. Kunden veröffentlichen Beschaffungsinformationen im einheitlichen Informationssystem, ohne eine Gebühr zu erheben. Das Verfahren zur Veröffentlichung von Beschaffungsinformationen im einheitlichen Informationssystem wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Das Verfahren zur Registrierung von Kunden im einheitlichen Informationssystem wird von der föderalen Exekutive festgelegt, die von der Regierung der Russischen Föderation mit der Aufrechterhaltung des einheitlichen Informationssystems beauftragt wurde. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

18.1. Das föderale Exekutivorgan, das Strafverfolgungsfunktionen für Bargelddienstleistungen zur Ausführung von Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation wahrnimmt, sorgt für die Führung eines Registers der im einheitlichen Informationssystem registrierten Kunden im einheitlichen Informationssystem. Das Verfahren zur Führung des genannten Registers, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und Dokumente, sowie der Zeitpunkt der Aufnahme dieser Informationen und Dokumente in das genannte Register werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

19. Der Kunde stellt spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats Folgendes in das einheitliche Informationssystem ein: (in der durch das Bundesgesetz Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013 geänderten Fassung)

1) Informationen über die Menge und die Gesamtkosten der vom Kunden abgeschlossenen Verträge auf der Grundlage der Ergebnisse des Kaufs von Waren, Werken und Dienstleistungen;

2) Informationen über die Menge und die Gesamtkosten der Verträge, die der Kunde aufgrund der Beschaffung bei einem einzigen Lieferanten (Auftragnehmer, Auftragnehmer) abgeschlossen hat;

3) Informationen über die Anzahl und die Gesamtkosten der vom Kunden auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung abgeschlossenen Verträge, Informationen darüber, die ein Staatsgeheimnis darstellen oder in Bezug auf die Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil getroffen wurden 16 dieses Artikels;

4) Informationen über die Menge und die Gesamtkosten der vom Kunden abgeschlossenen Verträge auf der Grundlage der Ergebnisse von Käufen bei kleinen und mittleren Unternehmen, unter Angabe von Informationen über die Menge und die Gesamtkosten der Verträge, die den Kauf durch bestimmte Kunden vorsehen, ermittelt von der Regierung der Russischen Föderation innovative Produkte, High-Tech-Produkte von solchen Unternehmen in der gemäß Artikel 3 Absatz 1 Teil 8.2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes festgelegten jährlichen Menge. (geändert durch Bundesgesetze vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ, vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

20. Das Verfahren zur Veröffentlichung der in Artikel 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Informationen im einheitlichen Informationssystem und die Anforderungen an diese Informationen werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Vor Inkrafttreten dieses Verfahrens werden die in Artikel 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Informationen auf den Websites der in Artikel 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen veröffentlicht. (geändert durch Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

21. Informationen über das jährliche Einkaufsvolumen, das Kunden bei kleinen und mittleren Unternehmen tätigen müssen, werden spätestens am 1. Februar des auf das vorangegangene Kalenderjahr folgenden Jahres im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

22. Juristische Personen im Sinne von Artikel 1 Teil 2 dieses Bundesgesetzes haben das Recht, Unternehmensinformationssysteme im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zu schaffen, die mit einem einheitlichen Informationssystem interagieren (im Folgenden Unternehmensinformationssysteme genannt). . (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

23. An das Zusammenspiel von Unternehmensinformationssystemen mit einem einheitlichen Informationssystem werden folgende Anforderungen gestellt: (geändert durch Bundesgesetz Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

1) Das Verfahren zur Erstellung elektronischer Dokumente zur Platzierung in Unternehmensinformationssystemen, Informationstechnologien und technischen Mitteln, die bei der Erstellung und dem Betrieb dieser Systeme verwendet werden, müssen die Möglichkeit der Interaktion von Unternehmensinformationssystemen mit einem einheitlichen Informationssystem gewährleisten. Erfolgt die Bildung solcher elektronischer Dokumente in Unternehmensinformationssystemen, beginnt die Berechnung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Fristen für die Aufnahme solcher elektronischer Dokumente in ein einheitliches Informationssystem ab dem Zeitpunkt der Erfassung des Zeitpunkts ihres Eingangs elektronische Dokumente im einheitlichen Informationssystem; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2) in Unternehmensinformationssystemen gemäß dem Verfahren zur Nutzung eines einheitlichen Informationssystems, dessen Einrichtung in Teil 6 von Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem in“ vorgesehen ist im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs sind Nachschlagewerke, Register und Klassifikatoren, die in einem einheitlichen Informationssystem verwendet werden, anwendungspflichtig; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

3) Der Informationsaustausch zwischen Unternehmensinformationssystemen und dem einheitlichen Informationssystem, die Methoden, der Zeitpunkt (Häufigkeit) der Übermittlung von Informationen über sichere Kommunikationskanäle im Rahmen dieses Austauschs werden durch das Verfahren zur Nutzung des einheitlichen Informationssystems, der Einrichtung, bestimmt davon ist in Teil 6 von Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ vorgesehen; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

4) Elektronische Dokumente, die von Unternehmensinformationssystemen in ein einheitliches Informationssystem übertragen werden, werden mit einer elektronischen Signatur signiert. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

24. Regionale und kommunale Informationssysteme im Bereich Beschaffung, erstellt gemäß Artikel 4 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ und die Interaktion mit dem einheitlichen Informationssystem können die Möglichkeit bieten, Informationen zu veröffentlichen, die gemäß diesem Bundesgesetz in das einheitliche Informationssystem aufgenommen werden müssen. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

25. Wenn Informationen über wettbewerbsfähige Beschaffungen, die in Unternehmensinformationssystemen im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauarbeiten, Dienstleistungen, regionalen und kommunalen Informationssystemen im Bereich Beschaffung veröffentlicht werden, nicht mit Informationen über diese Beschaffung übereinstimmen, die in einem einheitlichen Informationssystem veröffentlicht werden, wird die Informationen haben Priorität und befinden sich in einem einheitlichen Informationssystem. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

Artikel 4.1. Register der von Kunden abgeschlossenen Verträge (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

1. Das föderale Exekutivorgan, das Strafverfolgungsfunktionen für Bargelddienstleistungen zur Ausführung von Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation wahrnimmt, sorgt für die Führung eines Registers der von Kunden auf der Grundlage der Ergebnisse abgeschlossenen Verträge in einem einheitlichen Informationssystem des Beschaffungsverzeichnisses (im Folgenden Vertragsregister genannt). Das Verfahren zur Führung des genannten Registers, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und Beschaffungsdokumente, sowie der Zeitpunkt der Eintragung dieser Informationen und Dokumente in das genannte Register werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

2. Innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses tragen die Kunden die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 1 dieses Artikels erstellten Informationen und Dokumente in das Vertragsregister ein. Im Falle von Vertragsänderungen trägt der Kunde die Informationen und Unterlagen, zu denen Änderungen vorgenommen wurden, in das Vertragsregister ein. Informationen über die Ergebnisse der Vertragsabwicklung werden vom Kunden innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Vertragsabwicklung, -änderung oder -beendigung in das Vertragsregister eingetragen.

3. Das Vertragsregister enthält keine Informationen und Dokumente, die gemäß diesem Bundesgesetz nicht der Einstellung in das einheitliche Informationssystem unterliegen.

Artikel 5. Register skrupelloser Lieferanten

1. Das Register skrupelloser Lieferanten wird von der von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten föderalen Exekutive in einem einheitlichen Informationssystem geführt. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

2. Das Register der unredlichen Lieferanten enthält Informationen über Beschaffungsteilnehmer, die sich dem Abschluss von Verträgen entzogen haben, sowie über Lieferanten (Leistungserbringer, Auftragnehmer), mit denen Verträge aufgrund ihrer erheblichen Vertragsverletzung gerichtlich gekündigt wurden.

3. Liste der im Register unehrlicher Lieferanten enthaltenen Informationen, das Verfahren für Kunden, Informationen über unehrliche Beschaffungsteilnehmer, Lieferanten (Ausführende, Auftragnehmer) an das zur Führung des Registers unehrlicher Lieferanten befugte Bundesorgan zu übermitteln, das Verfahren zur Führung der Register unehrlicher Lieferanten, Anforderungen an technologische, softwaretechnische, sprachliche, rechtliche und organisatorische Mittel zur Sicherstellung der Führung eines Registers skrupelloser Lieferanten werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

4. Die im Register skrupelloser Lieferanten enthaltenen Informationen müssen in einem einheitlichen Informationssystem gebührenfrei einsehbar sein. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

5. Informationen, die im Register skrupelloser Lieferanten enthalten sind, werden zwei Jahre nach ihrer Eintragung in das Register skrupelloser Lieferanten aus diesem Register ausgeschlossen.

6. Die Aufnahme von Informationen über einen Beschaffungsteilnehmer, der sich dem Abschluss eines Vertrages entzogen hat, über einen Lieferanten (Leistungserbringer, Auftragnehmer), mit dem der Vertrag wegen einer erheblichen Vertragsverletzung durch ihn gekündigt wurde, in das Verzeichnis skrupelloser Lieferanten oder Der Inhalt dieser Informationen im Register skrupelloser Lieferanten kann von einer interessierten Partei gerichtlich angefochten werden.

Artikel 5.1. Durchführung von Konformitätsbewertungen und Überwachung der Übereinstimmung von Beschaffungsplänen, Entwürfen solcher Pläne, Änderungen an solchen Plänen, Entwürfen von Änderungen an solchen Plänen, Jahresberichten mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, unter Berücksichtigung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen -große Unternehmen im Beschaffungswesen (geändert durch das Bundesgesetz vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

1. Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsieht, in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8.2 festgelegten Weise Artikel 3 dieses Bundesgesetzes unter Verwendung eines einheitlichen Informationssystems (im Folgenden als Konformitätsbewertung bezeichnet) unterliegt einem Entwurf eines Beschaffungsplans für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, einem Entwurf eines Beschaffungsplans für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel und Änderungsentwürfen an solchen Plänen, wenn sie Änderungen des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, vor der Genehmigung solcher Pläne, Änderungen an solchen Plänen durch bestimmte Kunden, deren Liste von der Regierung erstellt wird der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes.

2. Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsieht, in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8.2 des Artikels festgelegten Weise 3 dieses Bundesgesetzes unter Verwendung eines einheitlichen Informationssystems (im Folgenden Compliance-Überwachung genannt) vorbehaltlich eines genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, eines Beschaffungsplans für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Änderungen daran Pläne, wenn sie eine Änderung des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, einen jährlichen Beschaffungsbericht von kleinen und mittleren Unternehmen, einen jährlichen Bericht über den Einkauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte (in Bezug auf Käufe bei kleinen und mittleren Unternehmen) einzelner Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes bestimmt werden.

3. Die Konformitätsbewertung wird durchgeführt:

1) die kleine und mittlere Untein Bezug auf Pläne für den Kauf von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Pläne für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Entwürfe für Änderungen an solchen Plänen, die von bestimmten Personen erstellt wurden Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 bestimmt werden

2) Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation oder von ihnen geschaffene Organisationen in Bezug auf Pläne für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Pläne für die Beschaffung innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente, Änderungsentwürfe nach solchen Plänen erstellt, die von bestimmten Kunden erstellt wurden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes benannt wurden.

4. Die Compliance-Überwachung erfolgt:

1) die kleine und mittlere Untein Bezug auf genehmigte Pläne für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Pläne für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente, Änderungen an solchen Plänen sowie Jahresberichte über den Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen von Unternehmen kleiner und mittlerer Unternehmen, Jahresberichte über den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte (in Bezug auf Einkäufe bei kleinen und mittleren Unternehmen), erstellt von Einzelpersonen Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes identifiziert wurden;

2) Exekutivbehörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation oder von ihnen geschaffene Organisationen im Zusammenhang mit genehmigten Plänen für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Plänen für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente und vorgenommener Änderungen solche Pläne sowie Jahresberichte über den Einkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen, Jahresberichte über den Einkauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten (bezüglich Einkäufe von kleinen und mittleren Unternehmen), erstellt von einzelnen Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes benannt wurden.

5. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Überwachung der Einhaltung des genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen oder eines Entwurfs eines solchen Plans sind:

1) Einhaltung des von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten jährlichen Einkaufsvolumens, das auf der Grundlage der Ergebnisse des Einkaufs geplant ist, an dem nur kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind, sowie die jährliches Einkaufsvolumen innovativer Produkte, Hightech-Produkte (bezogen auf Käufe bei kleinen und mittleren Unternehmen);

2) Übereinstimmung des Abschnitts des Plans für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen, der die Beschaffung durch kleine und mittlere Unternehmen vorsieht, des Entwurfs eines solchen Plans mit der von der genehmigten Liste der Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen Kunde, dessen Einkauf bei kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt. In diesem Fall ist das Fehlen einer solchen vom Kunden genehmigten Liste die Grundlage für die Zusendung einer in Teil 10 dieses Artikels vorgesehenen Benachrichtigung an diesen Kunden.

6. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Überwachung der Einhaltung des genehmigten Beschaffungsplans für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel oder eines Entwurfs eines solchen Plans ist die Einhaltung des festgelegten jährlichen Einkaufsvolumens für innovative Produkte, High-Tech-Produkte durch die Regierung der Russischen Föderation, die von bestimmten Kunden durchgeführt werden sollen, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Punkt 1 bestimmt werden

7. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Überwachung der Einhaltung genehmigter Änderungen des Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, die Änderungen im Abschnitt über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, bzw. deren Entwurf Änderungen sind:

1) Einhaltung des jährlichen Einkaufsvolumens, das zuvor im Beschaffungsplan für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen festgelegt wurde und auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung durchgeführt werden soll, an der nur kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind, sowie das jährliche Einkaufsvolumen innovativer Produkte und High-Tech-Produkte (in Bezug auf Käufe bei kleinen und mittleren Unternehmen);

2) Übereinstimmung des Abschnitts des Plans für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen, der die Beschaffung durch kleine und mittlere Unternehmen vorsieht, des Entwurfs eines solchen Plans mit der von der genehmigten Liste der Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen Kunde, dessen Einkauf bei kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt. Gleichzeitig ist das Fehlen eines Verzeichnisses der vom Kunden genehmigten Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, deren Einkauf bei kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt, Grundlage für die Übermittlung einer in Teil 1 vorgesehenen Mitteilung an diesen Kunden 10 dieses Artikels.

8. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Überwachung der Einhaltung genehmigter Änderungen des Beschaffungsplans für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, die Änderungen im Abschnitt über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, oder Der Entwurf solcher Änderungen ist die Einhaltung des von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten jährlichen Einkaufsvolumens innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, die von bestimmten Kunden verkauft werden sollen, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß festgelegt werden Absatz 1 von Teil 8.2 von Artikel 3 dieses Bundesgesetzes, von kleinen und mittleren Unternehmen.

9. Gegenstand der Überwachung des Jahresberichts über die Beschaffung von Klein- und Mittelbetrieben, des Jahresberichts über die Beschaffung von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (in Bezug auf die Beschaffung von Klein- und Mittelbetrieben) ist die Einhaltung von:

1) das jährliche Einkaufsvolumen bei kleinen und mittleren Unternehmen, das jährliche Einkaufsvolumen innovativer Produkte und High-Tech-Produkte, das von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wurde (in Bezug auf Einkäufe bei kleinen und mittleren Unternehmen);

2) von der Regierung der Russischen Föderation festgelegte Anforderungen an den Inhalt solcher Jahresberichte.

10. Basierend auf den Ergebnissen der Konformitätsbewertung oder Konformitätsüberwachung eine Schlussfolgerung zur Konformität (positive Schlussfolgerung) oder eine Mitteilung über die Nichtkonformität (Benachrichtigung) des genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Beschaffungsplan für innovative Produkte, hoch -Technische Produkte, Medikamente, Änderungen an solchen Plänen werden herausgegeben, Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe zur Änderung solcher Pläne, ein Jahresbericht über die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen, ein Jahresbericht über die Beschaffung innovativer Produkte, hoch- Tech-Produkte (gemessen an Käufen bei kleinen und mittleren Unternehmen).

11. Wenn eine Benachrichtigung an einen Kunden erfolgt, ist dieser Kunde verpflichtet, innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes festgelegten Frist die in der genannten Abweichung zu beseitigen Benachrichtigung und Platzierung im einheitlichen Informationssystem der Änderungen am Warenbeschaffungsplan, Arbeiten, Dienstleistungen, einem Plan für die Beschaffung innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente, Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe von Änderungen an solchen Plänen oder in In den in Absatz 2 von Teil 5 oder Absatz 2 von Teil 7 dieses Artikels vorgesehenen Fällen legen Sie eine vom Kunden genehmigte Liste der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen an, deren Kauf von kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt.

12. Es ist erlaubt, im einheitlichen Informationssystem einen Jahresbericht über die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen, einen Jahresbericht über die Beschaffung innovativer Produkte und High-Tech-Produkte (in Bezug auf Einkäufe bei kleinen und mittleren Unternehmen) erneut zu veröffentlichen Unternehmen einer bestimmten Größe) zur Überwachung der Einhaltung, wenn bei der Erstellung des Geschäftsberichts ein technischer Fehler (Druck-, Tipp-, Grammatik- oder Rechenfehler o.ä.) aufgetreten ist.

13. Wiederholte Bewertung der Einhaltung oder Überwachung der Einhaltung genehmigter Beschaffungspläne für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Beschaffungspläne für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, vorgenommene Änderungen an solchen Plänen, Entwürfe solcher Pläne, daran vorgenommene Änderungsentwürfe Pläne, Jahresbericht über den Einkauf bei Klein- und Mittelbetrieben, ein Jahresbericht über den Einkauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (in Bezug auf den Einkauf bei Klein- und Mittelbetrieben) werden in der darin vorgeschriebenen Weise erstellt Artikel.

14. Wenn der Kunde die in der Mitteilung angegebene Unstimmigkeit beseitigt, wird ihm ein positives Ergebnis bezüglich des genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, des Beschaffungsplans für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente und der an diesen Plänen vorgenommenen Änderungen erteilt , Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe von Änderungen solcher Pläne, ein Jahresbericht über Einkäufe bei kleinen und mittleren Unternehmen, ein Jahresbericht über den Einkauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte (in Bezug auf Einkäufe bei kleinen und mittleren Unternehmen). Unternehmen).

15. Wenn es dem Kunden nicht gelingt, die in der Mitteilung angegebene Nichteinhaltung zu beseitigen, wird ihm eine Schlussfolgerung über die Nichteinhaltung (negative Schlussfolgerung) in Bezug auf den genehmigten Beschaffungsplan für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und den Beschaffungsplan für innovative Produkte ausgestellt , High-Tech-Produkte, Medikamente, Änderungen an solchen Plänen, Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe zur Änderung solcher Pläne, ein Jahresbericht über die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen, ein Jahresbericht über die Beschaffung innovativer Produkte, High- Tech-Produkte (gemessen an Käufen bei kleinen und mittleren Unternehmen).

16. Die in den Teilen 10 bis 15 dieses Artikels vorgesehenen Benachrichtigungen und Schlussfolgerungen unterliegen der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8.2 von Artikel 3 dieses Bundesgesetzes festgelegten Platzierung durch Kunden im einheitlichen Informationssystem innerhalb fünf Tage nach dem Ausstellungsdatum.

17. Nach Erteilung einer negativen Schlussfolgerung durch eine kleine und mittlere Unternehmensentwicklungsgesellschaft, ein Exekutivorgan einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer von ihr gegründeten Organisation:

1) Im Falle einer Konformitätsbewertung in Bezug auf Kaufpläne für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Kaufpläne für innovative Produkte, High-Tech-Produkte und Medikamente hat der Kunde das Recht, einen Kaufplan zu genehmigen von Waren, Werken, Dienstleistungen, ein Plan für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente, deren Projekte zur Konformitätsbewertung vorgelegt wurden. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung des genehmigten Plans für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, des Plans für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente (mit Ausnahme von Plänen für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen). , Pläne für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente von Kunden gemäß individuellen Entscheidungen des Präsidenten der Russischen Föderation, durch Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation) wird durch Entscheidung der Antimonopolbehörde in der EU ausgesetzt Art und Weise und unter den von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 festgelegten Bedingungen

2) bei der Compliance-Überwachung in Bezug auf genehmigte Beschaffungspläne für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Beschaffungspläne für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Umsetzung des genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Beschaffungsplan für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente (mit Ausnahme von Plänen zum Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Plänen zum Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Medikamente von Kunden gemäß individuellen Entscheidungen des Präsidenten der Russischen Föderation, Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation) wird durch Entscheidung der Antimonopolbehörde in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundes festgelegten Art und Weise und unter Bedingungen ausgesetzt Gesetz, im geplanten jährlichen Beschaffungsvolumen, an dem gemäß den festgelegten genehmigten Plänen nur kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind, gemäß der vom Kunden ausgewählten Liste der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen;

3) im Falle der Konformitätsbewertung oder Compliance-Überwachung im Zusammenhang mit Entwurfsänderungen des Beschaffungsplans für Waren, Bauarbeiten, Dienstleistungen, Beschaffungsplans für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel oder genehmigten Änderungen dieser Pläne, diese Entwurfsänderungen unterliegen nicht der Genehmigung und Veröffentlichung in einem einheitlichen Informationssystem, und genehmigte Änderungen an solchen Plänen gelten erst dann als in einem einheitlichen Informationssystem veröffentlicht, wenn eine positive Schlussfolgerung gemäß Teil 14 dieses Artikels abgegeben wird .

18. Während des von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes festgelegten Zeitraums werden Pläne, Planänderungen, Planentwürfe und Entwurfsänderungen der in Teil 17 dieses Bundesgesetzes genannten Pläne durchgeführt Der Artikel kann von Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes bestimmt werden, erneut in das einheitliche Informationssystem eingegeben werden, um eine Konformitätsbewertung oder Konformitätsüberwachung durchzuführen.

19. Im Falle einer negativen Schlussfolgerung gemäß Teil 15 dieses Artikels ist es nicht gestattet, Informationen über die Beschaffung, die gemäß diesem Bundesgesetz in das einheitliche Informationssystem eingestellt werden muss, in das einheitliche Informationssystem aufzunehmen , im geplanten jährlichen Beschaffungsvolumen, dessen Teilnehmer gemäß den genehmigten Beschaffungsplänen nur kleine und mittlere Unternehmen sind, gemäß der vom Kunden ausgewählten Liste der Waren, Arbeiten, Dienstleistungen.

Die Bestimmungen von Artikel 5.1 betreffen die Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung oder Überwachung der Konformität genehmigter Beschaffungspläne für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Änderungen an solchen Plänen, Entwürfe solcher Pläne und Änderungsentwürfe an solchen Plänen , gelten ab dem 01.01.2016 (Artikel 8 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

Artikel 6. Überwachung der Einhaltung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes

Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes erfolgt auf die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise.

Artikel 6.1. Abteilungskontrolle der Beschaffungsaktivitäten (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

Föderale Exekutivbehörden, staatliche Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, kommunale Behörden, die die Funktionen und Befugnisse des Gründers gegenüber jeweils föderalen staatlichen Institutionen, staatlichen Institutionen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, kommunalen Institutionen und Rechten ausüben des Eigentümers von Eigentum bzw. bundesstaatlicher Einheitsunternehmen, staatlicher Einheitsunternehmen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, kommunalen Einheitsunternehmen und autorisierten Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation üben die abteilungsspezifische Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen aus Dieses Bundesgesetz und andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die in Übereinstimmung mit diesem in der jeweils festgelegten Weise von der Regierung der Russischen Föderation, den höchsten Exekutivorganen der Staatsgewalt der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und den lokalen Verwaltungen erlassen wurden.

Artikel 7. Verantwortung für Verstöße gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes und anderer in Übereinstimmung damit erlassener Rechtsakte der Russischen Föderation

Für Verstöße gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes und anderer in Übereinstimmung damit erlassener Rechtsakte der Russischen Föderation haften die Täter nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Artikel 8. Das Verfahren für das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

1. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 4 Teil 3 dieses Bundesgesetzes.

4. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes die in den Absätzen - Teil 2 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannten Kunden (mit Ausnahme der in den Teilen 5 - 8 dieses Artikels genannten Kunden) nicht durch dieses Bundesgesetz festgelegte, genehmigte Vergabevorschriften festgelegt haben, orientieren sich solche Kunden beim Einkauf an den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten.“ , Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ im Hinblick auf die Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Leistungserbringer) vor dem Datum der Veröffentlichung der genehmigten Vergabevorschriften. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

5. Kunden, die in den Absätzen - Teil 2 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes aufgeführt sind und nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes gegründet wurden, genehmigen die Beschaffungsvorschriften innerhalb von drei Monaten ab dem Datum ihrer Registrierung im Unified State Register of Legal Entities. Kunden im Sinne von Artikel 1 Absätze und 3 Teil 2 dieses Bundesgesetzes, die nach dem 1. Februar 2018 gegründet wurden, genehmigen innerhalb von drei Monaten ab dem Datum ihrer Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen die Vergabevorschriften oder treffen Entscheidungen dazu den Vergabevorschriften gemäß Artikel 2 dieses Bundesgesetzes beitreten. (geändert durch Bundesgesetze vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ, vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

5.1. Wenn der Kunde innerhalb der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Frist nicht gemäß den Anforderungen dieses Bundesgesetzes die von ihm genehmigte Vergabeordnung oder die von ihm getroffene Entscheidung über den Beitritt zu der Vergabeordnung auf ihn übertragen hat Vor dem Zeitpunkt der Platzierung durch ihn gemäß den Anforderungen dieses Bundesgesetzes genehmigte Vergabevorschriften oder eine Entscheidung über den Beitritt zu den Vergabevorschriften unterliegen den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über den Vertrag“. „System im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ teilweise: (in der geänderten Fassung des Bundesgesetzes vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

1) Begründung des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises, des Preises des mit einem einzigen Lieferanten (Auftragnehmer, Auftragnehmer) geschlossenen Vertrags; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

2) Auswahl einer Methode zur Bestimmung des Lieferanten (Ausführender, Auftragnehmer); (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

3) Beschaffung von Kleinunternehmen, sozial orientierten gemeinnützigen Organisationen gemäß Teilen - , - Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse.“ Darüber hinaus bedeutet für die Zwecke dieses Teils das gesamte jährliche Einkaufsvolumen des Kunden das Gesamtvolumen der Preise der vom Kunden vom 1. Februar bis zum Ende des Kalenderjahres abgeschlossenen Verträge; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

a) Übermittlung von Informationen über Beschaffungsteilnehmer, die sich dem Abschluss von Verträgen entzogen haben, sowie über Lieferanten (Ausführende, Auftragnehmer) an das zur Kontrolle im Beschaffungsbereich befugte Bundesorgan und zur Führung eines Verzeichnisses skrupelloser Lieferanten (Ausführende, Auftragnehmer). wem Verträge durch eine gerichtliche Entscheidung wegen eines erheblichen Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen gemäß diesem Bundesgesetz gekündigt wurden; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

b) die Nutzung eines geschlossenen Wettbewerbs, eines geschlossenen Wettbewerbs mit begrenzter Teilnahme, eines geschlossenen zweistufigen Wettbewerbs, einer geschlossenen Auktion nicht mit dem von der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung einer solchen Genehmigung ermächtigten föderalen Exekutivorgan koordinieren; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

8) Beschaffung von einem einzigen Lieferanten (Ausführender, Auftragnehmer) in den Fällen, die in Teil 1 von Artikel 93 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“. In diesem Fall Kunden: (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

a) den Abschluss eines Vertrages mit einem einzelnen Lieferanten (Auftragnehmer, Auftragnehmer) nicht mit der Kontrollstelle im Bereich Beschaffung koordinieren, wenn es sich um eine offene Ausschreibung, eine Ausschreibung mit beschränkter Beteiligung, eine zweistufige Ausschreibung oder eine wiederholte Ausschreibung handelt ein Angebot oder eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird für ungültig erklärt; (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

b) keine Mitteilung an die Beschaffungskontrollstelle über die Beschaffung von einem einzelnen Lieferanten (Auftragnehmer, Auftragnehmer) senden. (geändert durch Bundesgesetz vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

6. Im Falle einer Änderung des Gesamtanteils der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, einer kommunalen Körperschaft am genehmigten Kapital von Wirtschaftsgesellschaften, dem Gesamtanteil der Beteiligung der in den Absätzen und genannten juristischen Personen Teil 2 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes am genehmigten Kapital von Tochtergesellschaften von Handelsgesellschaften, der Gesamtanteil dieser Tochtergesellschaften von Handelsgesellschaften am genehmigten Kapital ihrer Tochtergesellschaften von Handelsgesellschaften, wodurch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten Beziehungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen durch den Kunden entstehen, legt der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung über eine Änderung des Gesamtanteils gemäß Artikel 1 Teil 3 dieses Bundesgesetzes fest genehmigte Beschaffungsvorschriften gemäß den Anforderungen dieses Bundesgesetzes. Wenn ein solcher Kunde innerhalb dieser Frist keine genehmigte Beschaffungsordnung veröffentlicht, richtet sich der Kunde beim Einkauf nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Güter, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ bis zum Tag der Unterbringung gemäß den Anforderungen dieses Bundesgesetzes oder der genehmigten Vergabeordnung. (geändert durch Bundesgesetze vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ, vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

7. Organisationen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich natürlicher Monopole und (oder) regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Wasserentsorgung und Abwasserbehandlung, -aufbereitung, -verwertung, -neutralisation usw. durchführen Entsorgung fester Siedlungsabfälle, wenn die Gesamteinnahmen aus dieser Art von Tätigkeiten nicht mehr als zehn Prozent der Gesamteinnahmen für 2011 aus allen Arten von Tätigkeiten dieser Organisationen sowie Tochtergesellschaften von Wirtschaftsunternehmen betragen, mehr als fünfzig Prozent des genehmigten Kapitals, das gemeinsam staatlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen, Subjekten natürlicher Monopole und Organisationen gehört, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbehandlung, -verarbeitung und -recycling durchführen , Neutralisierung und Entsorgung fester Siedlungsabfälle, staatliche Einheitsunternehmen, staatliche autonome Institutionen, Wirtschaftsunternehmen, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation, fünfzig Prozent übersteigt, an Tochterunternehmen Unternehmen dieser Tochterunternehmen, an deren genehmigtem Kapital der Anteil dieser Tochterunternehmen insgesamt fünfzig Prozent übersteigt, mit Ausnahme der Organisationen, die in Artikel 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes aufgeführt und auf diese Weise aufgeführt sind durch dieses Bundesgesetz festgelegt, die in Teil 2.1 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Informationen, die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten ab dem 1. Januar 2013. (geändert durch Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 29. Dezember 2014 N 458-FZ)

8. Kommunale Einheitsunternehmen, von kommunalen Körperschaften gegründete autonome Einrichtungen, Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der kommunalen Körperschaft insgesamt mehr als fünfzig Prozent beträgt, Tochterunternehmen, an denen mehr als fünfzig Prozent des genehmigten Kapitals beteiligt sind Die Gesamtheit gehört kommunalen Einheitsunternehmen, Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der kommunalen Körperschaft an der Gesamtheit fünfzig Prozent übersteigt, den Tochterunternehmen der angegebenen Tochterunternehmen, an deren genehmigtem Kapital die Wenn der Beteiligungsanteil der genannten Tochterunternehmen an der Gesamtheit fünfzig Prozent übersteigt, gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ab dem 1. Januar 2014, sofern von der Gemeindevertretung kein früherer Zeitpunkt vorgesehen ist.

9. Vom 1. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2015 werden Einkaufspläne für innovative Produkte, High-Tech-Produkte und Medikamente von Kunden für einen Zeitraum von drei Jahren in einem einheitlichen Informationssystem hinterlegt. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

10. Vor der Inbetriebnahme des einheitlichen Informationssystems werden die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Informationen und Dokumente auf der offiziellen Website der Russischen Föderation im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz veröffentlicht, um Informationen über die Bestellung von Warenlieferungen zu veröffentlichen. Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen (www. zakupki.gov.ru) in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise. (geändert durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

12. Bis zum 1. September 2017 haben staatliche und kommunale Einheitsunternehmen, die Apothekenorganisationen sind, das Recht, die Beschaffungsvorschriften und den Beschaffungsplan für die in Teil 2 Absatz 5 Unterabsatz „c“ vorgesehene Beschaffung zu ändern und (oder) zu genehmigen des Artikels 1 dieses Bundesgesetzes im Jahr 2017. (geändert durch Bundesgesetz vom 7. Juni 2017 N 108-FZ)

13. Staatliche und kommunale Einheitsunternehmen, die Apothekenorganisationen sind, haben das Recht, Beschaffungen gemäß diesem Bundesgesetz durchzuführen, nachdem sie die Beschaffungsvorschriften und den Beschaffungsplan im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht haben. (geändert durch Bundesgesetz vom 7. Juni 2017 N 108-FZ)

Der Präsident

Russische Föderation

D.MEDVEDEV

Moskauer Kreml

Es gibt 44-FZ, das das öffentliche Beschaffungswesen regelt, und 223-FZ, das den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch Unternehmen mit staatlicher Beteiligung regelt. Heutzutage sind Einkäufe unter 223-FZ um ein Vielfaches höher als Einkäufe unter 44-FZ.

Kunden unter 223-FZ:

Das Gesetz 223-FZ regelt absolut alle Einkäufe seiner Untertanen, unabhängig von der Einnahmequelle. Es gibt Ausnahmen: Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Währungswerten, Edelmetallen usw. (Artikel 1 Absatz 4 des Gesetzes 223-FZ). 223-FZ regelt diese Käufe nicht; sie gehen über seinen Geltungsbereich hinaus. Und Haushaltsinstitutionen haben ihre eigenen Merkmale.

Oleg Birulya, Ausschreibungsexperte, kommentiert: „Haushaltsinstitutionen sind Organisationen, die im Rahmen von 44-FZ tätig sind. Laut 44-FZ geben sie öffentliche Gelder aus. Diese Organisationen verfügen jedoch über finanzielle Mittel, die in Form von Zusatzeinnahmen vorliegen. Zum Beispiel in Form von Zuschüssen. Oder aus der Anmietung von Flächen – das sind ihre außerbudgetären Mittel. Es gibt einen anderen Fall: wenn eine Haushaltsinstitution selbst Vertragsnehmer ist. In diesen Fällen können Haushaltsinstitutionen 223-FZ anstelle von 44-FZ verwenden. Es gibt jedoch einige Besonderheiten: In diesem Jahr kann ein Staatsbediensteter nur dann nach 223-FZ arbeiten, wenn er vor Jahresbeginn eine Vergabeordnung erstellt und diese veröffentlicht hat. Wenn die Verordnung vor Jahresbeginn erstellt und nicht veröffentlicht wurde, ist ein Staatsbediensteter nicht berechtigt, Beschaffungstätigkeiten im Rahmen von 223-FZ durchzuführen.“

Diese Regel gilt für alle Fächer von 223-FZ. Wurden die Vergabevorschriften nicht fristgerecht angenommen und ausgehängt, landen sie in 44-FZ. Das heißt, die Frage ist nicht, ob ich nach 223-FZ leben möchte oder nicht, sondern ob ich nach 223 oder 44 leben möchte? 44-FZ wird standardmäßig angewendet.

Lieferanten unter 223-FZ. So finden Sie Bestellungen

Jede juristische Person oder Einzelperson, einschließlich eines einzelnen Unternehmers (IP), kann Beschaffungsteilnehmer sein. Erkennst du wieder? Darüber haben wir oben im Artikel bereits gesprochen.

Auf der offiziellen Website (Einkaufsportal) gibt es ein Verzeichnis der Beschaffungsvorschriften für Kunden, die unter 223-FZ arbeiten. Hier werden auch Informationen zu Käufen veröffentlicht. Für Kleinunternehmen (KMU) wurde auf der offiziellen Ressource eine Liste der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen veröffentlicht, die Kunden gemäß 223-FZ von kleinen und mittleren Unternehmen erwerben müssen.

Dokumentenfluss im Beschaffungssystem nach 223-FZ

Kundendokumentation (muss entwickelt und veröffentlicht werden):

Wir empfehlen eine Videoaufzeichnung des Webinars „“, wenn Sie Kunde sind und verstehen müssen, wie man eine Vergabevorschrift entwickelt, Änderungen daran vornimmt, welche Informationen in das Vertragsregister nach 223-FZ einzutragen sind und wie man sie erstellt einen Beschaffungsplan und andere Unterlagen gemäß 223-FZ. Sie erfahren außerdem, wie und innerhalb welcher Frist Beschaffungsinformationen auf der offiziellen Website veröffentlicht werden.

Es gibt auch ein Vertragsregister gemäß 223-FZ (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2014 Nr. 1132 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Führung eines Verzeichnisses von Verträgen, die von Kunden aufgrund von Beschaffungen geschlossen werden“). - üblich für Kunden „aller Rus“, das Register wird vom Finanzministerium geführt. Ein ähnliches Register gibt es im öffentlichen Beschaffungswesen unter 44-FZ. Ein Lieferant, der lesen kann, findet dort viele interessante und nützliche Informationen über die Aktivitäten des Kunden.

Beschaffungsbestimmungen gemäß 223-FZ

Das Bundesgesetz Nr. 223-FZ vom 18. Juli 2011 selbst enthält nur acht Artikel. Im Großen und Ganzen werden Arbeiten nach 223-FZ durch die Vergabeordnung geregelt, die der Kunde selbst erstellt und anschließend seine Tätigkeiten nach dieser Verordnung ausübt.

Beschaffungsordnung – mit diesem Dokument beginnt die Beschaffungstätigkeit des Kunden; für ihn ist es sein eigenes „Gesetz“. Und für Lieferanten, die sich an der Beschaffung dieses Kunden beteiligen wollen, ist dies auch ein Gesetz.

Kundenaktionen:

Vergabevorschriften werden auch von Haushaltsorganisationen erstellt, die nach 44-FZ und 223-FZ zusammenarbeiten.

Der Kunde hat das Recht, die Vergabevorschriften so oft wie nötig anzupassen. Bei Änderungen auf der offiziellen Website muss der Kunde 2 Dokumente veröffentlichen:

Wenn der Kunde weder die Beschaffungsvorschriften noch die Normen von 44-FZ anwendet, wird ein Bußgeld verhängt (Artikel 7.32.3 Teil 3 des Verwaltungsgesetzbuchs):

In dieser Videoberatung spricht Oksana Shipunova, Spezialistin auf dem Gebiet der Beschaffung nach 223-FZ, über die Verwaltungsverantwortung, wenn die Voraussetzungen für die Erstellung einer Beschaffungsverordnung und deren Veröffentlichung auf der offiziellen Website nicht erfüllt sind und die Verordnung vorhanden war bei der Beschaffung nicht angewendet.

Sie werden interessante Kommentare zur Praxis der Anwendung von Teil 3 der Kunst hören. 7.32.3 Ordnungswidrigkeitengesetz der Russischen Föderation, zur Position des FAS. Laut FAS ist beispielsweise bereits ein Kauf ohne Vorschriften ein Grund, die Materialien an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Dies führt zu einer außerplanmäßigen Kontrolle, bei der für alle festgestellten Fälle von Vergaben, die nicht den Regeln entsprechen, Bußgelder verhängt werden:

Bewerbung des Teilnehmers

Es gibt keinen klaren Anforderungskatalog für die Anwendung, der Kunde hat das Recht, die Anforderungen selbst zu formulieren.

Der Lieferant sollte die Dokumentation sorgfältig prüfen, die vom Kunden gestellten Antragsanforderungen studieren und seinen Antrag gemäß diesen Anforderungen erstellen.

Der Kunde hat das Recht, Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer festzulegen:

Vergabevorschriften nach 223-FZ: Was sollte sie enthalten?

223-FZ: elektronische Signatur

Ohne eine elektronische Signatur (ES) kann der Kunde überhaupt nicht arbeiten. Denn Sie müssen Dokumente veröffentlichen und Einkäufe in einem einheitlichen Informationssystem tätigen. Der Lieferant kann die Beschaffungsordnung, andere Dokumente und eigentlich jede Beschaffung finden und lesen, kann aber ohne elektronische Signatur nicht daran teilnehmen, wenn die Beschaffung elektronisch erfolgt.

Bestellen Sie eine elektronische Signatur. Es wird an mehr als 150 Standorten akzeptiert: nach 223-FZ, an allen staatlichen Standorten, an kommerziellen Standorten.

Jeder kennt elektronische Signaturen im öffentlichen Beschaffungswesen. Mit EP nach 223-FZ ist alles einfacher und komplizierter zugleich. Es ist einfacher, weil es keine strengen Anforderungen für ein elektronisches Signaturzertifikat gibt (wie im öffentlichen Beschaffungswesen, wo die Anforderungen von 63-FZ und 44-FZ zusammenlaufen und es unterschiedliche Signaturen für Kunden und Lieferanten gibt). Um an Beschaffungen nach 223-FZ teilzunehmen und diese zu organisieren, benötigen Sie lediglich ein qualifiziertes Zertifikat. Schwieriger ist es, weil es keine strengen Anforderungen an ein elektronisches Signaturzertifikat gibt und jeder Kunde grundsätzlich das Recht hat, seine eigene elektronische Plattform zu erstellen und seine eigenen Anforderungen an Teilnehmer an der elektronischen Beschaffung zu entwickeln. Dazu gehören Anforderungen an ein Zertifikat, mit dem Sie diese Website betreten dürfen. Und jeder Standort, an dem die Beschaffung nach 223-FZ erfolgt, hat auch das Recht auf eine eigene Meinung zu Zertifikaten.

Wenn Sie sich daher an eine Zertifizierungsstelle wenden, um ein elektronisches Signaturzertifikat zu erwerben, informieren Sie unbedingt den Manager, an welchen Standorten Sie arbeiten werden. Und nachdem Sie ein Zertifikat für einen bestimmten Standort erworben haben, finden Sie heraus, wo Ihr Zertifikat sonst noch akzeptiert wird. Vielleicht finden Sie gleichzeitig Neuanschaffungen.

Online Kurs ". Basierend auf den Anforderungen des Berufsstandards „Einkaufsfachkraft“ wurde ein zusätzliches Weiterbildungsprogramm entwickelt. Fortbildung (72 Stunden)

  1. Staatskonzerne, Staatsbetriebe, natürliche Monopole,<…>sowie Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Russischen Föderation, einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder einer kommunalen Körperschaft mehr als 50 % beträgt. Einfach ausgedrückt: Wenn der Staat mehr als 50 % einer Organisation besitzt, agiert diese Organisation im Rahmen von 223-FZ. Beachten Sie, nicht 49 % oder gar 50 %, sondern mehr als 50%.
  2. Tochterunternehmen von Unternehmen, deren genehmigtes Kapital zu mehr als 50 % denselben Organisationen gehört, bei denen mehr als 50 % dem Staat gehören. In der Praxis werden sie einfach „Töchter“ genannt.
  3. Tochterunternehmen von Tochterunternehmen<…>. Und das sind schon „Enkelinnen“.
  4. Haushaltsinstitutionen:
    • durch Zuschüsse, Subventionen;
    • als Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages für den Fall, dass bei der Durchführung dieses Vertrages zur Lieferung von GWS andere Personen aufgrund eines Vertrages beteiligt werden;
    • zu Lasten der Mittel, die aus der Durchführung anderer einkommensschaffender Tätigkeiten stammen (Einzelheiten zu Kunden gemäß 223-FZ finden Sie in Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes 223-FZ).
  • Vergabevorschriften.
  • Beschaffungsplan.
  • Kaufmitteilung.
  • Beschaffungsdokumentation (technische Spezifikationen, Anforderungen an Inhalt, Form, Gestaltung und Zusammensetzung des Antrags, Hinweise zum Ausfüllen des Antrags durch Beschaffungsteilnehmer usw.).
  1. Entwickeln und genehmigen Sie die Beschaffungsvorschriften. Es muss detailliert beschreiben: die Beschaffungsmethoden, das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung, das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Verträgen sowie eine Liste der von Kleinunternehmen gekauften industriellen und technischen Materialien.
  2. Veröffentlichen Sie die Beschaffungsvorschriften auf www.zakupki.gov.ru.
  3. Neufassung der Vergabeordnung;
  4. ein Dokument, das eine Liste der vorgenommenen Änderungen enthält.
  • für juristische Personen - 50.000 - 100.000 Rubel;
  • für Beamte - 20.000 - 30.000 Rubel. Unter Amtsträgern sind alle Personen zu verstehen, denen die Organisation und Durchführung des Vergabeverfahrens obliegt. Und der Kunde muss selbst bestimmen, welche konkreten Stabsstellen und Beamten für eine bestimmte Ausgestaltung des Ordnungswidrigkeitengesetzes zuständig sind. Im Großen und Ganzen handelt es sich dabei um Personen, die Beschaffungsunterlagen genehmigen, oder um Mitglieder des Beschaffungsausschusses.
  • Mangel an Informationen über Beschaffungsteilnehmer im RNP gemäß 223-FZ;
  • Mangel an Informationen über Beschaffungsteilnehmer im RNP gemäß 44-FZ.

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Nach der Veröffentlichung des Artikels „Im neuen Jahr mit einem neuen Beschaffungsverfahren“, der dem Bundesgesetz vom 18. Juli 2011 N 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen“ gewidmet ist ( (im Folgenden als Gesetz N 223-FZ bezeichnet) begannen viele Leser und Spezialisten, Fragen zur Anwendung des Gesetzes N 223-FZ zu stellen.

Die beliebtesten Fragen werden von den führenden Experten des Zentrums für Steuer- und Rechtsberatung der IRBiS-Unternehmensgruppe, Ekaterina Lebedeva und Olesya Loktionova, beantwortet.

1. Für welche Organisationen und ab welchem ​​Datum gilt das Gesetz Nr. 223-FZ?

Gemäß Art. Gemäß Art. 8 des Gesetzes N 223-FZ variieren die Fristen, zu denen die Bestimmungen dieses Gesetzes für die darin vorgesehenen juristischen Personen verbindlich werden, je nach Art dieser juristischen Personen.

Also, ab 1. Januar 2013 Die Bestimmungen des Gesetzes N 223-FZ werden von den folgenden in Teil 7 der Kunst genannten Organisationen angewendet. 8: - Unternehmen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich natürlicher Monopole und (oder) regulierte Tätigkeiten im Bereich Strom, Gas, Wärme, Wasserversorgung, Wasserentsorgung und Abwasserbehandlung sowie Recycling (Entsorgung) von festem Hausmüll ausüben, die die Gesamteinnahmen aus diesen Arten von Aktivitäten betragen nicht mehr als 10 % der Gesamteinnahmen für 2011 aus allen Arten von Aktivitäten, die von solchen Organisationen durchgeführt werden;

- Tochtergesellschaften, deren genehmigtes Kapital insgesamt zu mehr als 50 % Staatskörperschaften, staatlichen Unternehmen, Subjekten natürlicher Monopole, Organisationen, staatlichen Einheitsunternehmen, staatlichen autonomen Institutionen und Handelsgesellschaften gehört, an deren genehmigtem Kapital der Anteil liegt der Beteiligung der Russischen Föderation, eines Subjekts der Russischen Föderation, 50 % übersteigt, an die Tochterunternehmen dieser Tochterunternehmen, an deren genehmigtem Kapital der Anteil dieser Tochterunternehmen insgesamt 50 % übersteigt.

Ab 1. Januar 2014(sofern das Vertretungsorgan der Gemeinde keine frühere Frist festlegt) gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 223-FZ (Teil 8 von Artikel 8): - kommunale Einheitsunternehmen;

- von den Gemeinden geschaffene autonome Institutionen;

- Handelsgesellschaften am genehmigten Kapital, deren Beteiligungsanteil der kommunalen Körperschaft insgesamt 50 % übersteigt;

- Tochtergesellschaften, deren genehmigtes Kapital insgesamt mehr als 50 % kommunalen Einheitsunternehmen gehört, Handelsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Beteiligungsanteil der kommunalen Körperschaft insgesamt 50 % übersteigt;

- Tochterunternehmen der genannten Tochterunternehmen, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der genannten Tochterunternehmen insgesamt 50 % übersteigt.

Alle anderen juristischen Personen müssen sich ab sofort an die Bestimmungen des Gesetzes N 223-FZ orientieren ab 1. Januar 2012. Zu diesen Organisationen gehören: - staatliche Unternehmen;

- staatliche Unternehmen;

- staatliche Einheitsunternehmen;

- staatliche autonome Institutionen.

2. Welche Dokumente müssen Organisationen erstellen, um den Bestimmungen des Gesetzes N 223-FZ zu entsprechen?

Zunächst müssen Organisationen entwickeln und genehmigen Vergabevorschriften. Dieses wichtige Dokument regelt die Beschaffungsaktivitäten des Kunden und enthält Beschaffungsanforderungen, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungsverfahren (Beschaffungsmethoden) und der Bedingungen für deren Anwendung sowie das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Verträgen.

Darüber hinaus gilt in Analogie zum Bundesgesetz vom 21. Juli 2005 N 94-FZ „Über die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für staatliche und kommunale Bedürfnisse“ (im Folgenden auch Gesetz N 94 genannt). -FZ) müssen Kunden außerdem eine Kaufbekanntmachung, ein Paket mit Begleitdokumenten zur Beschaffungstätigkeit (für jede der Beschaffungsmethoden), einen Vertragsentwurf, der ein integraler Bestandteil der Kaufbekanntmachung und der Beschaffungsdokumentation ist, sowie während der Beschaffung erstellte Protokolle erstellen . Der Inhalt der Bekanntmachung und der Beschaffungsdokumentation muss den Anforderungen von Teil entsprechen. 9-11 Kunst. 4 des Gesetzes Nr. 223.

Organisationen orientieren sich bei Einkäufen an diesen Dokumenten. Daher ist es sehr wichtig, dass sie die geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation einhalten und die Interessen des Kunden berücksichtigen.

3. Welche Beschaffungsmethoden können genutzt werden?

Das Gesetz N 223-FZ sieht zwei Hauptbeschaffungsmethoden vor: Auktion und Wettbewerb. Es ist auch möglich, die Beschaffung in elektronischer Form durchzuführen. In diesem Fall wird die Liste dieser Waren, Arbeiten und Dienstleistungen von der Regierung der Russischen Föderation erstellt (Artikel 3 Teil 4 des Gesetzes Nr. 223-FZ).

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass das Gesetz Nr. 223-FZ keine abschließende Liste von Beschaffungsmethoden enthält. Also, gemäß Teil 3 der Kunst. 3 des Gesetzes N 223-FZ in den Vergabevorschriften andere Beschaffungsmethoden können vorgesehen sein. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Anfrage nach Preisvorschlägen, Wettbewerbsverhandlungen, Beschaffung durch Teilnahme an von Produktverkäufern organisierten Verfahren usw. handeln.

Der Kunde muss in der Vergabeordnung das Verfahren für die Vergabe in der festgelegten Weise festlegen, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren und der Bedingungen für deren Anwendung sowie das Verfahren zum Abschluss von Verträgen.

4. Wer kontrolliert die Beschaffungsaktivitäten?

Artikel 6 des Gesetzes Nr. 223-FZ sieht vor, dass die Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes auf die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise erfolgt. Gemäß Teil 10 der Kunst. 3 des Gesetzes N 223-FZ und Absatz 1 der Regierung der Russischen Föderation vom 20.02.2006 N 94 „Über das föderale Exekutivorgan, das befugt ist, die Kontrolle im Bereich der Auftragserteilung für die Lieferung von Waren und die Ausführung von Arbeiten auszuüben.“ , Erbringung von Dienstleistungen für den Bedarf des Bundeslandes“ Die Aufgabe, gegen die Handlungen oder Unterlassungen des Kunden Berufung einzulegen, wird dem Föderalen Antimonopoldienst übertragen.

5. Wie kann sich eine Organisation vor skrupellosen Lieferanten schützen?

Basierend auf Teil 7 der Kunst. 3 des Gesetzes N 223-FZ hat der Kunde das Recht, eine Anforderung festzulegen, dass keine Informationen über Beschaffungsteilnehmer im Register skrupelloser Lieferanten gemäß Art. enthalten sind. 5 des Gesetzes N 223-FZ und (oder) im Register skrupelloser Lieferanten gemäß Gesetz N 94-FZ eingetragen.

Das Register skrupelloser Lieferanten wird von der FAS Russlands auf der offiziellen Website „www.zakupki.gov.ru“ geführt (Teil 1, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 223-FZ und Abschnitt 5.3, Abschnitt 5, Abschnitt II der Verordnungen). über den Föderalen Antimonopoldienst, genehmigt durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 331).

Gemäß Teil 2 der Kunst. 5 des Gesetzes N 223-FZ enthält das Register skrupelloser Lieferanten Informationen über die ausübenden Künstler: - wer den Abschluss von Verträgen vermieden hat;

- mit denen Verträge aufgrund einer erheblichen Verletzung der Bestimmungen dieser Verträge durch eine gerichtliche Entscheidung gekündigt wurden.

Die Liste der im Register unehrlicher Lieferanten enthaltenen Informationen, das Verfahren für Kunden, Informationen an das FAS zu senden, das Verfahren zur Führung des Registers unehrlicher Lieferanten, die Anforderungen an technologische, softwaretechnische, sprachliche, rechtliche und organisatorische Mittel zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Registers sind in der Verordnung über die Führung des Registers skrupelloser Lieferanten und über die Anforderungen an technische, softwaretechnische, sprachliche, rechtliche und organisatorische Mittel zur Sicherstellung der Führung eines Registers skrupelloser Lieferanten enthalten, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Mai 2007 N 292.

Gemäß Teil 6 der Kunst. 5 des Gesetzes N 223-FZ Aufnahme von Informationen über einen Beschaffungsteilnehmer, der sich dem Abschluss eines Vertrages entzogen hat, über einen Lieferanten (Vollstrecker, Auftragnehmer), mit dem der Vertrag wegen einer erheblichen Vertragsverletzung durch ihn gekündigt wurde, in das Register der Skrupellosen gegen Lieferanten oder den Inhalt solcher Informationen im Register skrupelloser Lieferanten kann der Interessent gerichtlich Berufung einlegen.

6. Gilt der Abschluss von Verträgen durch einen Vermittler (Agenten) im Namen eines Kunden (Auftraggebers), der dem Gesetz N 223-FZ unterliegt, als Verstoß gegen das Gesetz N 223-FZ auf der Grundlage eines Agenturvertrags ohne Ausschreibung? vom 01.01.2012?

Gemäß Teil 1 der Kunst. 2 des Gesetzes N 223-FZ beim Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Kunden gemäß Teil 2 der Kunst. 1 des Gesetzes N 223-FZ sind verpflichtet, sich unmittelbar an den Normen dieses Gesetzes, anderen Bundesgesetzen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation sowie den von den Kunden selbst genehmigten Beschaffungsvorschriften zu orientieren.

Das Gesetz N 223-FZ definiert nicht das Vergabeverfahren selbst, sondern weist Kunden lediglich an, Vergabevorschriften zu entwickeln und zu genehmigen. Dieses Dokument regelt ihre Beschaffungsaktivitäten.

Dementsprechend hat der Kunde das Recht, in den Vergabevorschriften das Verfahren für den Erwerb der Dienste eines Agenten, auch von einer einzigen Gegenpartei, festzulegen, der selbst nicht verpflichtet ist, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 223-FZ zu befolgen.

In der betrachteten Situation unterliegen die Handlungen des Agenten beim Abschluss von Verträgen in seinem Namen, jedoch im Interesse des Kunden (Artikel 105 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation), nicht dem Gesetz Nr. 223-FZ.

7. Hat eine juristische Person, die der Regelung des Gesetzes N 223-FZ unterliegt, vom 1. Januar 2012 bis zur Genehmigung und Platzierung der Vergabevorschriften in der vorgeschriebenen Weise das Recht, Beschaffungen nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen?

Das Gesetz N 223-FZ tritt am 1. Januar 2012 in Kraft, mit Ausnahme von Teil 3 der Kunst. 4, in Kraft getreten am 1. Januar 2015 (Teile 1, 2, Artikel 8 des Gesetzes Nr. 223-FZ).

Einige der im Teil genannten Kundenkategorien. 5-8 EL. 8 des Gesetzes N 223-FZ, wenden Sie die Bestimmungen dieses Gesetzes ab späteren Zeitpunkten an, aber wenn Ihre Organisation nicht zu diesen gehört, dann gemäß der allgemeinen Regel (Teil 4 von Artikel 8 des Gesetzes N 223-FZ), der Kunde muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine genehmigte Bestimmung zur Beschaffung erlassen.

Ansonsten vom 1. April 2012 bis zum Datum der Veröffentlichung der genehmigten Vergabeordnung Der Kunde muss sich an den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 94-FZ orientieren.

Daher sieht das Gesetz Nr. 223-FZ keine Anweisung vor, dass der Kunde bis zum 1. April 2012 verpflichtet ist, sich an anderen Dokumenten zu orientieren. Das Gesetz N 223-FZ verlangt von Kunden die Genehmigung von Beschaffungsbestimmungen, sagt jedoch nichts über die Möglichkeit der Anwendung zuvor genehmigter Bestimmungen.

In diesem Zusammenhang sind wir davon überzeugt, dass der Kunde bis zum 1. April 2012 das Recht hat, Einkäufe auf der Grundlage der bisher bestehenden Regelung zu tätigen.

Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass die Verabschiedung einer neuen Vergabeverordnung, die tatsächlich die bestehende verdoppeln könnte, unnötig ist. Der Kunde muss es auf Übereinstimmung mit dem Gesetz N 223-FZ prüfen, angeben, dass es in Übereinstimmung mit dem genannten Gesetz angenommen wurde, und es auf seiner Website veröffentlichen (Teil 3 von Artikel 8 des Gesetzes N 223-FZ).

8. Welche Haftung trägt eine juristische Person bei Verstößen gegen die Fristen für die Veröffentlichung von Vergabevorschriften sowie beim Abschluss von Verträgen über den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen ohne Durchführung entsprechender Ausschreibungen, Auktionen und anderer Verfahren?

Bitte beachten Sie, dass der Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesetzes N 223-FZ nur von den in Teil 2 der Kunst aufgeführten Organisationen durchgeführt werden sollte. 1 des genannten Gesetzes.

Gemäß Teil 2 der Kunst. Gemäß Art. 2 des Gesetzes N 223-FZ muss die Vergabeordnung das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren (einschließlich Vergabemethoden) und die Bedingungen für deren Anwendung regeln. Im Sinne von Teil 5 der Kunst. Gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 223-FZ muss der Kunde die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 94-FZ anwenden, wenn er die Vergabevorschriften nicht vor dem 1. April 2012 genehmigt.

Kunden, die zum Gesetz N 94-FZ wechseln, unterliegen auch der Haftung für Verstöße gegen die in diesem Gesetz festgelegten Platzierungsmethoden.

Im Hinblick auf die Haftung des Kunden, vorbehaltlich der Regelung des Gesetzes N 223-FZ, beim Abschluss von Verträgen über den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen ohne Durchführung entsprechender Ausschreibungen sowie bei Fehlen von Vergabevorschriften ist Folgendes zu beachten angegeben werden.

Jeder Beschaffungsteilnehmer hat das Recht, bei der Antimonopolbehörde und vor Gericht gegen die Beschaffung von Waren, Werken und Dienstleistungen durch den Kunden Berufung einzulegen, sofern keine genehmigte und auf der offiziellen Website veröffentlichte Beschaffungsverordnung vorliegt und die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 94 nicht angewendet werden -FZ (Teile 9, 10 von Art. 3 des Gesetzes N 223-FZ).

Es ist wichtig zu wissen, dass gemäß Teil 5 der Kunst. Gemäß Artikel 3 des Gesetzes N 223-FZ ist ein Beschaffungsteilnehmer jede natürliche oder juristische Person. In diesem Zusammenhang ermöglicht uns die Annahme der Vergabeordnung durch den Kunden, den Kreis potenzieller Auftragsbeteiligter auf Personen einzugrenzen, die die vom Kunden in seinen Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Teil. 5, 15, 16 EL. 4 des Gesetzes N 223-FZ Informationen über jeden Kauf, der einen bestimmten Betrag übersteigt (100.000 oder 500.000 Rubel, je nach Umsatz), der nicht mit Staatsgeheimnissen in Zusammenhang steht und von der Regierung der Russischen Föderation nicht als Kauf definiert wird, über den keine Informationen veröffentlicht werden unterliegt der Veröffentlichung.

Für Verstöße gegen die Anforderungen des Gesetzes Nr. 223-FZ und anderer in Übereinstimmung damit erlassener Rechtsakte der Russischen Föderation haften die Täter nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Artikel 7 des Gesetzes Nr. 223-FZ).

Wir stellen fest, dass die administrative oder sonstige Haftung für Beschaffungen, die nicht den von der Organisation genehmigten Beschaffungsvorschriften entsprechen, bisher gesetzlich nicht festgelegt ist. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese Haftung bald durch eine Änderung der Gesetzgebung geregelt wird der Russischen Föderation in Analogie zum Gesetz Nr. 94 – Bundesgesetz.

9. Hat der Kunde das Recht, die Beschaffung in der Zeit vor der Genehmigung und Platzierung in der vorgeschriebenen Weise gemäß den im Gesetz N 223-FZ vorgesehenen Beschaffungsvorschriften durchzuführen?

Das Gesetz N 223-FZ sieht kein konkretes Datum vor, ab dem Kunden aufgrund der Vergabevorschriften Einkäufe tätigen müssen. Aus einer wörtlichen Lektüre der Bestimmungen des Gesetzes können wir jedoch schließen, dass der Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2012 in Übereinstimmung mit den von den Kunden selbst entwickelten und genehmigten Beschaffungsbestimmungen erfolgen muss.

Wie wir oben bereits geschrieben haben, gemäß Teil 4 der Kunst. 8 des Gesetzes N 223-FZ: Wenn der Kunde bis zum 1. April 2012 die genehmigten Beschaffungsvorschriften nicht auf der Website veröffentlicht, ist er verpflichtet, den Kauf bis zum 1. April 2012 in der im Gesetz N 94-FZ vorgeschriebenen Weise durchzuführen Tag der Aushang der genehmigten Vergabeordnung.

Was bei der Durchführung von Beschaffungen vor dem 1. April 2012 zu beachten ist, wenn die Vorschriften noch nicht genehmigt und auf der Website veröffentlicht wurden, ist gesetzlich nicht festgelegt.

Auf der Grundlage des Vorstehenden können wir den Schluss ziehen, dass das Gesetz Nr. 223-FZ die Beschaffung ohne Beschaffungsbestimmung und ohne Anwendung des Gesetzes Nr. 94-FZ vor dem 1. April 2012 nicht verbietet. Dementsprechend können in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum angegebenen Datum Einkäufe ohne genehmigte Vergabeverordnung in gleicher Weise durchgeführt werden. Derzeit gibt es hierzu jedoch keine offizielle Klärung.

10. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes N 223-FZ ist das föderale staatliche Einheitsunternehmen verpflichtet, bis zum 01.04.2012 eine Vergabeordnung zu erarbeiten. Wird diese Vergabeordnung für den Erwerb von Gütern (Bauarbeiten, Dienstleistungen) zu Lasten eigener Mittel oder nur für den Erwerb von Gütern (Bauarbeiten, Dienstleistungen) zu Lasten der Haushaltsfinanzierung erstellt?

Das Gesetz N 223-FZ enthält diesbezüglich keine Anweisungen, sondern legt lediglich allgemeine Grundsätze für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen sowie grundlegende Anforderungen für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen, einschließlich staatlicher Einheiten, fest Unternehmen (Absatz 1 Teil 2 Artikel 1 des Gesetzes N 223-FZ).

Gemäß Teil 1 1, 2 EL. 2 des Gesetzes N 223-FZ werden die Beschaffungsaktivitäten des Kunden durch die Beschaffungsvorschriften geregelt, die gemäß den Vorschriften der Russischen Föderation erlassen und in der durch das angegebene Gesetz festgelegten Weise genehmigt werden.

Teil 4 von Artikel 1 des Gesetzes N 223-FZ enthält eine Reihe von Tätigkeitsbereichen, auf die das Gesetz N 223-FZ nicht anwendbar ist, da sie durch andere Gesetze geregelt sind. Das Gesetz enthält jedoch keine Einschränkungen hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes N 223-FZ in Abhängigkeit von den Quellen der Beschaffungsfinanzierung sowie hinsichtlich des Inhalts der Beschaffungsvorschriften.

Darüber hinaus erklärte das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands in seinem Schreiben vom 2. September 2011 N D28-317, dass für die Zwecke der Anwendung des Gesetzes N 223-FZ der Zweck des Kaufs keine Rolle spielt.

Folglich müssen die vom staatlichen Einheitsunternehmen genehmigten Beschaffungsvorschriften alle Beschaffungen regeln, die nicht in den in Teil 4 der Kunst genannten Bereichen durchgeführt werden. 1 des Gesetzes Nr. 223-FZ.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesetz N 223-FZ im Vergleich zum Gesetz N 94-FZ liberaler ist, da es keine so strengen Einschränkungen enthält: Auf Wunsch kann der Kunde eine Vergabeordnung erarbeiten und einarbeiten in Übereinstimmung damit und in Ermangelung eines solchen Wunsches - nichts entwickeln und gemäß dem Gesetz Nr. 94-FZ arbeiten.

Andererseits haben gerade die allgemeinen Formulierungen des Gesetzes N 223-FZ in der Praxis für Kunden viele Fragen zu dessen Anwendung und zur Organisation des Vergabeverfahrens.

Die Bedenken der Kunden sind verständlich, es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass das Gesetz Nr. 223-FZ ausschließlich eine Rahmenregelung für Vergabeverfahren vorsieht und den Kunden ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei Entscheidungen über das Vergabeverfahren bietet.

Viele Organisationen werden sich höchstwahrscheinlich an den Normen des Gesetzes N 94-FZ orientieren, aber Kunden haben die Möglichkeit, individuelle Verfahren zu entwickeln, die für sie am bequemsten sind und auch die Branchenspezifika ihrer Aktivitäten berücksichtigen können.

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